Erstellt am 22.11.2006 um 13:53 Uhr von Präsi
Einen Schwerbehinderten zu kündigen geht nur mit Zustimmung des Integrationtsamte. Außerdem müßte man bei krankheits (personenbedingter) Kündigung schauen wie lange und wie oft Du in den letzetn Jahren krank warst. Schau mal die letzten 3 Jahre an und schau mal ob Du jeweils über 30 Tage krank warst (es zählen nur prognosefähige Zeiten / Blindarm ist nicht prognosefähig, den bekommt man nur einmal entfernt). Gib doch den Arbeitsplatz nicht so schnell auf oder willst Du nicht mehr hin ???
Erstellt am 22.11.2006 um 14:54 Uhr von kandesbutzler
hast du noch nicht mit dem schwerbehinderten vertreter gesprochen - oder hat ihr keinen ?
beim thmea mobbing - den betriebsrat einschalten ( habt ihr einen ??? )
Erstellt am 23.11.2006 um 13:50 Uhr von eltatio
Ich habe mit dem Schwerbehinderten Vertreter natürlich gesprochen aber die Dinge sind so das ich dort nicht weiter arbeiten kann und will.
Es geht also mehr um die Höhe der Abfindung.
Wer kennt sich da aus.
Erstellt am 26.11.2006 um 01:01 Uhr von sphinx
hallo eltatio,
gerne würde ich dir sagen, dass du eine angemessene Abfindung erhälst, aber nach meiner einschätzung wirst du gar keine bekommen.
wenn ich es richtig verstehe, ist das mobbing nicht innerbetrieblich " behandelt" worden, also kannst es ( noch) nicht beweisen.
der ag wird dich eher nicht kündigen, schließlich bekommst du mittlerweile krankengeld, kostest ihn also nichts und störst auch nicht. weshalb sollte er sich dann mit integrationsamt u.ä. anlegen??
wenn du selbst gehen willst, warum sollte der ag dich abfinden?
mein Tip:
vermutlich kannst du noch 1 jahr au sein und krankengeld beziehen.
nutze die zeit a. deine mobbingwunden zu heilen und
b. einen neuen arbeitsplatz zu finden
oder strategien gegen mobber zu erlernen.
-hilft es nicht-
kündige möglichst aus gesundheitlichen gründen, damit du nicht noch eine sperre kriegst.
ach ja. abfindungen werden zum großen teil aufs arbeitslosengeld angerechnet.
viel glück!