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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindungshöhe bei Schwerbehinderung?

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eltatio
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mir droht eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Bin 50% Schwerbehindert und seit 16 Jahren im Betrieb. Seit etwa 2 Jahren werde ich gemobbt und man versucht mich los zu werden. Nun bin ich seit 6 Monaten aufgrund des Mobbings arbeitsunfähig. Es steht ein wiedereingliedrungsgespräch an was ich für eine Farce halte. Meine Frage betrifft nun die Höhe der zu zahlenden Abfindung unter diesen Umständen. Ist es gerechtfertigt aufgrund der schwerbehinderung sowie der weiterhin bestehenden AU eine höherer Abfindung als den Regelsatz (pro Jahr ein halbes Monatsgehalt) zu fordern und wie sind da die Aussichten. Danke und Gruss

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Community-Antworten (4)

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Präsi

22.11.2006 um 14:53 Uhr

Einen Schwerbehinderten zu kündigen geht nur mit Zustimmung des Integrationtsamte. Außerdem müßte man bei krankheits (personenbedingter) Kündigung schauen wie lange und wie oft Du in den letzetn Jahren krank warst. Schau mal die letzten 3 Jahre an und schau mal ob Du jeweils über 30 Tage krank warst (es zählen nur prognosefähige Zeiten / Blindarm ist nicht prognosefähig, den bekommt man nur einmal entfernt). Gib doch den Arbeitsplatz nicht so schnell auf oder willst Du nicht mehr hin ???

K
kandesbutzler

22.11.2006 um 15:54 Uhr

hast du noch nicht mit dem schwerbehinderten vertreter gesprochen - oder hat ihr keinen ?

beim thmea mobbing - den betriebsrat einschalten ( habt ihr einen ??? )

E
eltatio

23.11.2006 um 14:50 Uhr

Ich habe mit dem Schwerbehinderten Vertreter natürlich gesprochen aber die Dinge sind so das ich dort nicht weiter arbeiten kann und will. Es geht also mehr um die Höhe der Abfindung. Wer kennt sich da aus.

S
sphinx

26.11.2006 um 02:01 Uhr

hallo eltatio,

gerne würde ich dir sagen, dass du eine angemessene Abfindung erhälst, aber nach meiner einschätzung wirst du gar keine bekommen. wenn ich es richtig verstehe, ist das mobbing nicht innerbetrieblich " behandelt" worden, also kannst es ( noch) nicht beweisen. der ag wird dich eher nicht kündigen, schließlich bekommst du mittlerweile krankengeld, kostest ihn also nichts und störst auch nicht. weshalb sollte er sich dann mit integrationsamt u.ä. anlegen??

wenn du selbst gehen willst, warum sollte der ag dich abfinden?

mein Tip: vermutlich kannst du noch 1 jahr au sein und krankengeld beziehen. nutze die zeit a. deine mobbingwunden zu heilen und b. einen neuen arbeitsplatz zu finden oder strategien gegen mobber zu erlernen.

-hilft es nicht- kündige möglichst aus gesundheitlichen gründen, damit du nicht noch eine sperre kriegst.

ach ja. abfindungen werden zum großen teil aufs arbeitslosengeld angerechnet.

viel glück!

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