Erstellt am 19.10.2007 um 08:37 Uhr von Sternburg
Was heisst 'früher'?
Wenn es die Halbtagsregelung gibt, müsste sie entweder im Bundesurlaubsgesetz, im Tarifvertrag oder in einer BV stehen.
Bundesurlaubsgesetz fällt aus, bleibt noch zu prüfen, ob ein TV oder eine BV bei Euch greift.
Erstellt am 19.10.2007 um 08:41 Uhr von Mona-Lisa
@Oynbo,
diese beiden Tage sind normale Arbeitstage.
Wenn zuständigen Tarifvertrag nicht's darüber aussagt, wird dies oft über eine Betriebsvereinbarung (Urlaub, Flexiabbau) geregelt.
Erstellt am 19.10.2007 um 09:18 Uhr von Marcus
"ist es korrekt, dass man für den 24.12. sowie für den 31.12. jeweils einen ganzen Tag Urlaub nehmen muss "
Nein!
Das ist nicht korrekt!!
An diesen beiden Tagen muss ganz normal geabeitet werden.
Allerdings könnte der AG an diesen beiden Tagen Betriebsurlaub anordnen, muss sich dieses aber vom BR absegnen lassen.
Erstellt am 19.10.2007 um 09:29 Uhr von Mona-Lisa
@Marcus,
ich find's richtig erfrischend, dass du der gleichen Meinung bist wie ich...... :'-)
Erstellt am 19.10.2007 um 09:33 Uhr von HF
Der Rechtsanspruch auf Urlaub ergibt sich zunächst aus dem Bundesurlaubsgesetz. In Tarifverträgen und Arbeitsverträgen kann dieser Anspruch zugunsten des Arbeitnehmers ausgestaltet werden. In anderen Gesetzen, wie z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz oder Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehinderte) gibt es Sonderregelungen für diese Personengruppen.
§ 3 BUrlG
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Das sind nunmal nicht die beiden Tage, daher sind es normale Arbeitstage.
Am besten schau nochmal nach, ob es da bei Euch eine BV, im AV oder im TV steht.
Erstellt am 19.10.2007 um 20:36 Uhr von Immie
Oynbo,
du sagst - Früher wurde für diese Tage nur jeweils ein halber Tag Urlaub abgezogen.
Wie lange liegt denn "Früher" zurück?
Und was soll/hat sich seit dem verändert?
Erstellt am 19.10.2007 um 20:51 Uhr von peters
Immi,
"Wie lange liegt denn "Früher" zurück?
Und was soll/hat sich seit dem verändert?"
Vielleicht ist mit "früher" die letzten zwei Jahre gemeint. Da brauchte man keinen Urlaub nehmen; das war das nämlich 'n Wochenende! ;-))
Erstellt am 19.10.2007 um 20:57 Uhr von Immie
peters,
dann muss "Früher" ja noch "Früher" gewesen sein, da man da auch keine "Halben" Urlaubstage nehmen musste ;-)
Vorausgesetzt, man hat "Früher" eine 5 Tage Woche gehabt und am Wochenende immer Frei;-)