Rufbereitschaft ablehnen und Gegenvorschlag
Darf der Betriebsrat grundlos die Rufbereitschaft ablehnen? Der AG möchte für eine Gruppe Rufbereitschaft einführen. Der Betriebstat sagt nein sieht er keinen Sinn darin. Macht dem AG einen Gegenvorschlag das eine andere Gruppe Rufbereitschaft machen soll. Darf der BR das? Wo finde ich dazu was, Gerichtsurteile? Danke für eure Hilfe.
Community-Antworten (6)
17.05.2019 um 15:09 Uhr
natürlich darf das der BR und dafür bedarf es auch kein Gesetz oder Urteil. Ein BR ist immer wohl beraten sich mit dem Ansinnen des AG zur Arbeitszeit konstruktiv auseinander zu setzen, da er sonst in einer möglichen Einigungsstelle in argumentative Probleme kommt. Ob es hier sachgerecht ist zu sagen, nimm nicht die Kollegen sondern die, das wird hier niemand beurteilen können
17.05.2019 um 15:14 Uhr
Wenn der BR keinen Sinn in etwas sieht, hat er doch eine Begründung.
17.05.2019 um 15:20 Uhr
Na ob das eine schlüssige Begründung ist, wir sehen keinen sinn darin?
17.05.2019 um 15:38 Uhr
"Darf der Betriebsrat grundlos die Rufbereitschaft ablehnen?"- nun ja, einen Grund für ein Tun und Handeln oder ein "Nichttun" und "Nichthandeln" gibt es immer. "Darf der BR das?"- na klar. "Wo finde ich dazu was..." - im Betriebsverfassungsgesetz. "... Gerichtsurteile?" - gibt´s noch andere Urteile?
17.05.2019 um 15:39 Uhr
Kommt drauf an. Wenn der BR sagt "Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Autoschlosser Rufbereitschaft in der EDV machen" finde ich das schon sehr schlüssig. Von daher kann es schon sein. Ob es zutrifft oder nicht solltet ihr dann in eurem Betrieb mit eurem BR klären.
18.05.2019 um 12:48 Uhr
Zitat paula : Ein BR ist immer wohl beraten sich mit dem Ansinnen des AG zur Arbeitszeit konstruktiv auseinander zu setzen, da er sonst in einer möglichen Einigungsstelle in argumentative Probleme kommt.
Genau das ist der Punkt. Denn wenn der BR sich grundlos weigert, was er durchaus kann, dann kann der AG die die Einigungsstelle anrufen, die idR sehr Kostenintensiv ist, was er dann dem BR auf der nächsten Betriebsversammlung in die Schuhe schieben kann.Das dürfte auch bei der Belegschaft nicht gut ankommen. Im übrigen muss sioch der BR fragen lassen, wie dies mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit in Einklang zu bringen ist
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
ÄlterIn meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Rufbereitschaft - Entgeltfragen
ÄlterHallo, voerst Gratulation zu dieser Form der Kommunikation - ich bin auch BR-Vorsitzender und durch Zufall auf diese Plattform gestossen. Eine Frage an die "Mitstreiter" betreffend Rufbereitscha