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Rufbereitschaft ablehnen und Gegenvorschlag

O
Olla
Mai 2019 bearbeitet

Darf der Betriebsrat grundlos die Rufbereitschaft ablehnen? Der AG möchte für eine Gruppe Rufbereitschaft einführen. Der Betriebstat sagt nein sieht er keinen Sinn darin. Macht dem AG einen Gegenvorschlag das eine andere Gruppe Rufbereitschaft machen soll. Darf der BR das? Wo finde ich dazu was, Gerichtsurteile? Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (6)

P
paula

17.05.2019 um 15:09 Uhr

natürlich darf das der BR und dafür bedarf es auch kein Gesetz oder Urteil. Ein BR ist immer wohl beraten sich mit dem Ansinnen des AG zur Arbeitszeit konstruktiv auseinander zu setzen, da er sonst in einer möglichen Einigungsstelle in argumentative Probleme kommt. Ob es hier sachgerecht ist zu sagen, nimm nicht die Kollegen sondern die, das wird hier niemand beurteilen können

K
krambambuli

17.05.2019 um 15:14 Uhr

Wenn der BR keinen Sinn in etwas sieht, hat er doch eine Begründung.

O
Olla

17.05.2019 um 15:20 Uhr

Na ob das eine schlüssige Begründung ist, wir sehen keinen sinn darin?

T
takkus

17.05.2019 um 15:38 Uhr

"Darf der Betriebsrat grundlos die Rufbereitschaft ablehnen?"- nun ja, einen Grund für ein Tun und Handeln oder ein "Nichttun" und "Nichthandeln" gibt es immer. "Darf der BR das?"- na klar. "Wo finde ich dazu was..." - im Betriebsverfassungsgesetz. "... Gerichtsurteile?" - gibt´s noch andere Urteile?

W
wdliss

17.05.2019 um 15:39 Uhr

Kommt drauf an. Wenn der BR sagt "Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Autoschlosser Rufbereitschaft in der EDV machen" finde ich das schon sehr schlüssig. Von daher kann es schon sein. Ob es zutrifft oder nicht solltet ihr dann in eurem Betrieb mit eurem BR klären.

C
Challenger

18.05.2019 um 12:48 Uhr

Zitat paula : Ein BR ist immer wohl beraten sich mit dem Ansinnen des AG zur Arbeitszeit konstruktiv auseinander zu setzen, da er sonst in einer möglichen Einigungsstelle in argumentative Probleme kommt.

Genau das ist der Punkt. Denn wenn der BR sich grundlos weigert, was er durchaus kann, dann kann der AG die die Einigungsstelle anrufen, die idR sehr Kostenintensiv ist, was er dann dem BR auf der nächsten Betriebsversammlung in die Schuhe schieben kann.Das dürfte auch bei der Belegschaft nicht gut ankommen. Im übrigen muss sioch der BR fragen lassen, wie dies mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit in Einklang zu bringen ist

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