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BR-Wahl-Auszählung der Stimmen

T
TinaWe
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns war BR-Wahl und die Auszählung ist öffentlich in unserem Versammlungsraum gewesen. Ich bin ca. 1,50 Stunden anwesend gewesen und habe die Auszählung verfolgt. Meine Arbeitszeit habe ich weiter laufen lassen bis 15.00 Uhr zum Arbeitszeitende. Die Auszählung dauerte noch eine weitere Stunde. Diese Zeit darüber, die ich auch anwesend war, habe ich selbstverständlich als Freizeit gesehen. Nun meine Frage? Hätte ich um 13,30 Uhr meine Arbeitszeit beenden müssen und der Auszählung der Stimmen in meiner Freizeit folgen müssen? Mein Chef sagt, es wäre Arbeitszeitbetrug gewesen, einfach den Arbeitsplatz zu verlassen. Ich bin Mitglied im Betriebsrat und erwarte jetzt meine Abmahnung. Mit einem Abzug meiner Arbeitszeit wäre ich im Nachhinein einverstanden, doch dies wird von meinem Chef nicht akzeptiert. Vielen Dank für Eure Hilfe Gruß Tina29

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Community-Antworten (8)

M
Mainpower

07.04.2010 um 01:20 Uhr

Hallo, dass man das Recht hat bie der Auszählung dabei zu sein ist klar. Nur ob das bezahlte Arbeitszeit ist, ist fraglich. Ich denke dass diese Zeit privatvergnügen ist und der Chef das nicht zahlen muss. Einfach den Arbeitsplatz verlassen geht mal schon gar nicht. Abmelden und Ausstempeln währe wohl der richtige Weg gewesen.

T
TinaWe

07.04.2010 um 10:41 Uhr

Hallo mainpower, ich habe mich abgemeldet bei meinem Chef und BR angegeben.

R
rolfo

07.04.2010 um 10:57 Uhr

@TinaWe Da hast du einen Fehler gemacht. Jeder hat das Recht bei der Auszählung dabei zu sein, allerdings ohne die Zeit bezahlt zu bekommen. Du hast dich abgemeldet zur BR Arbeit, das ist falsch, du hast keine BR Arbeit gemacht in der Zeit. Die Abmahnung kannst du nicht verhindern, lass sie eben laufen, evtl. einen Widerspruch formulieren und zur Personalakte dazu. Abmahnungen werden erst in einem Kündigungsschutzprozess interessant.

B
BentoBox

07.04.2010 um 12:11 Uhr

"evtl. einen Widerspruch formulieren und zur Personalakte dazu."

Was sollte dieser Widerspruch in etwa beinhalten damit er sinnvoll ist?

S
Shadowweaver

07.04.2010 um 12:16 Uhr

Da könnte man auch sagen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ok du durftest dabei sein klar ist ja öffentlich aber das ist denn deine Privatzeit und wird nicht vergütet und das es nicht BR-Arbeit war ok sagen wir mal wußtest du nicht,mich wundert es nur das dein Chef den Arbeitszeitabzug nicht akzepiert.

F
Former

07.04.2010 um 12:27 Uhr

Däubler vertritt hier eine andere Ansicht

das Aktivwerden als Beobachter bei der Stimmenauszählung stellt eine Wahlhandlung im Sinne des §20 III 2 BetrVG dar

als das

LAG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 26.07.1989 (3 Sa 228/89), in dem es bestätigt, dass auf Arbeitsentgelt für diese Zeit kein Anspruch besteht.

B
BentoBox

07.04.2010 um 12:36 Uhr

"Däubler vertritt hier eine andere Ansicht

(...)

LAG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 26.07.1989 (3 Sa 228/89), in dem es bestätigt, dass auf Arbeitsentgelt für diese Zeit kein Anspruch besteht. Antwort 6 Erstellt am 07.04.2010 um 10:27 Uhr von Former"

Ich sehe darin keine andere Ansicht.

Meines Wissens gibt es aber auch Entscheidungen die einen Entgeltanspruch bejahen.

T
TinaWe

07.04.2010 um 13:05 Uhr

Vielen Dank für Eure Hilfe. Kennt jemand ein Urteil, wo es einen Entgeltanspruch gibt? Ich würde ja sehr gerne auf die 1,5 Stunden verzichten aber mein Chef will mir unbedingt eine Abmahnung geben. Ich war wirklich der Meinung, dass ich als BR bei der Auszählung dabei sein kann und dass die Zeit als Arbeitszeit zählt. Gruß TinaWe

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