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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Workshop und Teammaßnahme

H
Hansen
Mai 2019 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe einmal eine gesetzliche Frage zu folgendem Fall: Der GL hatte für alle Führungskräfte einen Tag organisiert damit bessere Stimmung unter dem Führungskräften entsteht. Grundsätzlich ja eine gute Idee. Von morgens bis Mittag (4 Stunden) wurden Maßnahmen für die Zukunft entwickelt und am Nachmittag gab es eine tolle Teambildingmaßnahme im Wald. Ein wirklich toller Nachmittag!

Nun hatten einige Führungskräfte auf Ihren Stundenausdruck für diesen Tag geschaut und festgestellt, dass nur die vier Stunden bis Mittag angerechnet worden waren und nicht der Nachmittag. D.h. es war sozusagen Ihre Freizeit. Das darf doch nicht sein, oder?

Bitte um kurze Info. Danke.

Gruss Hansen

24202

Community-Antworten (2)

S
stehipp

17.05.2019 um 10:38 Uhr

Ich denke mal, das hängt davon ab, ob die Teilnahme an der Teambildingmaßnahme am Nachmittag freiwillig war. Wenn die Teilnahme verpflichtend war ist es Arbeitszeit. Wenn freiwillig wohl eher nicht.

Aber das ist wieder mal ein tolles Beispiel für gut gemeint und schlecht gemacht. Die positive Stimmung aus dem Nachmittag ist scheinbar schnell wieder verflogen.

H
Hansen

17.05.2019 um 11:49 Uhr

Hallo,

danke für die Infos. Habe die GL gerade unterrichtet und es gab anscheinend ein Kommunikationsproblem zwischen GL und Personalbuchhaltung.

Trotzdem Danke.

Zeit wurde nachgetragen.

Gruss Hansen

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