W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Workshop Mitbestimmungspflichtig

R
Rolfineu
Jan 2018 bearbeitet

Eine Abteilung im Werk wurde völlig umstrukturiert. Daher soll demnächst ein Workshop stattfinden, in dem die Mitarbeiter mit den neuen Prozessen vertraut gemacht werden sollen. Der Workshop soll Freitag um 16.00 Uhr (nach Schichtende) beginnen und Sonntag gegen Mittag beendet sein. Die Stunden werden vergütet bzw. es können Ausgleichstage genommen werden.

Wir sind ein junger BR und noch nicht so ganz erfahren. Sind wir hier in der Mitbestimmung und wenn ja, nach welchem §§. Arbeitszeit oder Bildungsmaßnahme?

Danke für Eure Antwort. Gruß Rolfi

2.16706

Community-Antworten (6)

K
kunzundhinz

30.01.2012 um 14:05 Uhr

Hallo,

gerade bei jungen BR der Hinweis:

Workshop Mitbestimmungspflichtig in eine Suchmaschiene eingegeben (z.B. Google.de) bingt u.a. folgenden Hinweis: http://www.ra-kotz.de/workshop_mitbestimmungspflichtig.htm Bundesarbeitsgericht

Az: 1 ABR 70/06

Beschluss vom 28.08.2007


Mitbestimmung bei moderierten, innerbetrieblichen Workshops LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2008 – 15 TaBV 96/07 (rk.) http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-27


Mitbestimmung: Von weichen und von harten Rechten http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/mitbestimmung.php

Fazit, so schnell findet man eine gute Antwort

K
Kulum

30.01.2012 um 14:34 Uhr

@ kunzundhinz dein ernst???

Deine Urteile in allen Ehren, aber wie schauts mit §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG aus??? Ich wär als AN n bissl angepisst, wenn mein Chef mir ma eben so das WE zubastelt.

K
kunzundhinz

30.01.2012 um 14:52 Uhr

Kulum

was soll denn da "kein ernst sein??"

Ich habe auf Beiträge Urteile verwiesen.

Ich habe nichts gesagt, dass die MB lt. BetrVG nicht zu Geltung kommt. Im Gegenteil wenn man die Seiten/ Beiträge richtig und vollständig ließt erkennt man das MN besteht. U.a. auch wegen der Mehrarbeit da ja zusätzlich nach Regeldienst.

K
Kulum

30.01.2012 um 15:01 Uhr

Nich sauer sein, aber du hast mit den Urteilen auf "gute Antworten" verwiesen. Ich hab da jetzt nicht jeder Zeile gelesen, weil die Klagen schon in eine ganz andere Richtung gingen und nichts mit der Frage zu tun hatten. Es ging dabei lediglich auch um Workshops - das war es aber auch schon.

G
gironimo

30.01.2012 um 17:16 Uhr

Hallo Rolfineu,

ich denke, es geht Euch in erster Linie um die zeitliche Lage - oder? Da bekannter Weise die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit der Mitbestimmung unterliegt (§ 87 BetrVG) habt Ihr natürlich mitzubestimmen.

Da es außerdem um die Vermittlung von Wissern geht (das schließe ich mal aus der Tatsache das umstrukturiert wurde und neue Prozesse anstehen) besteht natürlich auch die Mitbestimmung aus den §§ 96 ff BetrVG.

R
rolfineu

31.01.2012 um 13:24 Uhr

Vielen Dank - vorallem an Gironimo, da diese Aussage uns im Moment am meisten hilft.

Gruß Rolfineu

Ihre Antwort