Erstellt am 30.01.2012 um 13:05 Uhr von kunzundhinz
Hallo,
gerade bei jungen BR der Hinweis:
Workshop Mitbestimmungspflichtig in eine Suchmaschiene eingegeben (z.B. Google.de) bingt u.a. folgenden Hinweis:
http://www.ra-kotz.de/workshop_mitbestimmungspflichtig.htm
Bundesarbeitsgericht
Az: 1 ABR 70/06
Beschluss vom 28.08.2007
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Mitbestimmung bei moderierten, innerbetrieblichen Workshops
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2008 – 15 TaBV 96/07 (rk.)
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/title-raw%5D-27
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Mitbestimmung: Von weichen und von harten Rechten
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/mitbestimmung.php
Fazit, so schnell findet man eine gute Antwort
Erstellt am 30.01.2012 um 13:34 Uhr von Kulum
@ kunzundhinz
dein ernst???
Deine Urteile in allen Ehren, aber wie schauts mit §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG aus???
Ich wär als AN n bissl angepisst, wenn mein Chef mir ma eben so das WE zubastelt.
Erstellt am 30.01.2012 um 13:52 Uhr von kunzundhinz
Kulum
was soll denn da "kein ernst sein??"
Ich habe auf Beiträge Urteile verwiesen.
Ich habe nichts gesagt, dass die MB lt. BetrVG nicht zu Geltung kommt. Im Gegenteil wenn man die Seiten/ Beiträge richtig und vollständig ließt erkennt man das MN besteht. U.a. auch wegen der Mehrarbeit da ja zusätzlich nach Regeldienst.
Erstellt am 30.01.2012 um 14:01 Uhr von Kulum
Nich sauer sein, aber du hast mit den Urteilen auf "gute Antworten" verwiesen.
Ich hab da jetzt nicht jeder Zeile gelesen, weil die Klagen schon in eine ganz andere Richtung gingen und nichts mit der Frage zu tun hatten. Es ging dabei lediglich auch um Workshops - das war es aber auch schon.
Erstellt am 30.01.2012 um 16:16 Uhr von gironimo
Hallo Rolfineu,
ich denke, es geht Euch in erster Linie um die zeitliche Lage - oder? Da bekannter Weise die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit der Mitbestimmung unterliegt (§ 87 BetrVG) habt Ihr natürlich mitzubestimmen.
Da es außerdem um die Vermittlung von Wissern geht (das schließe ich mal aus der Tatsache das umstrukturiert wurde und neue Prozesse anstehen) besteht natürlich auch die Mitbestimmung aus den §§ 96 ff BetrVG.
Erstellt am 31.01.2012 um 12:24 Uhr von rolfineu
Vielen Dank - vorallem an Gironimo, da diese Aussage uns im Moment am meisten hilft.
Gruß
Rolfineu