Erstellt am 07.09.2010 um 16:44 Uhr von ganther
wenn diese MA für die Gewerkschaft teilnehmen soll sie bitte die Gewerkschaft dafür bezahlen! Der AG muss es sicher nicht
Erstellt am 07.09.2010 um 20:42 Uhr von pfeilenbogen
Der AG muss es doch, wenn die Gewerkschaft es als Quali anmeldet, also § 37. Weiter wenn der AG "bestellt", so kann man es herauslesen muss er auch zahlen
Erstellt am 08.09.2010 um 00:27 Uhr von Kyuzo
Wenn ihr einen geltenden MTV habt, würde ich dort mal reinschauen. In unserem gibt es da einen Passus nach dem ein BR für Tarifarbeit freigestellt werden muß.
In unserem MTV unter "Versäumnis, Freistellung, Tod" und da unter einem Punkt der so beginnt "Arbeitnehmer/innen sind ohne Abzug und ohne Anrechnung auf Urlaub in folgenden fällen von der Arbeit freizustellen:...." Mußt mal bei euch schauen, sollte aber von der Logik her an ähnlicher Stelle stehen. Aber wenn das von der Gewerkschaft ist, müßten die eingentlich auf den betreffenden Passus hinweisen. So war das bei mir, da habe die direkt reingeschrieben nach was ich freizustellen bin, das war dann diese Stelle in unserem gültigen MTV. Wenn Du nix findest, die Gewerkschaft fragen. Wenn es jemand genau wissen sollte dann die ;-) !