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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gerkschaftsarbeit Mehrarbeit?

B
brdabo
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat die Gewerkschaft aufgefordert an einem Workshop wegen ET und MT teilzunehmen. Die Gewerkschaft hat von Ihrer Seite Mitglieder (Br Mitglieder) aufgefordert an diesem Workshop teilzunehmen. Gilt die Zeit bei diesem Workshop, die über die Tarifliche tägliche Arbeitszeit hinausgeht als Arbeitszeit oder ist das ein privat Vergügen?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

07.09.2010 um 18:44 Uhr

wenn diese MA für die Gewerkschaft teilnehmen soll sie bitte die Gewerkschaft dafür bezahlen! Der AG muss es sicher nicht

P
pfeilenbogen

07.09.2010 um 22:42 Uhr

Der AG muss es doch, wenn die Gewerkschaft es als Quali anmeldet, also § 37. Weiter wenn der AG "bestellt", so kann man es herauslesen muss er auch zahlen

K
Kyuzo

08.09.2010 um 02:27 Uhr

Wenn ihr einen geltenden MTV habt, würde ich dort mal reinschauen. In unserem gibt es da einen Passus nach dem ein BR für Tarifarbeit freigestellt werden muß.

In unserem MTV unter "Versäumnis, Freistellung, Tod" und da unter einem Punkt der so beginnt "Arbeitnehmer/innen sind ohne Abzug und ohne Anrechnung auf Urlaub in folgenden fällen von der Arbeit freizustellen:...." Mußt mal bei euch schauen, sollte aber von der Logik her an ähnlicher Stelle stehen. Aber wenn das von der Gewerkschaft ist, müßten die eingentlich auf den betreffenden Passus hinweisen. So war das bei mir, da habe die direkt reingeschrieben nach was ich freizustellen bin, das war dann diese Stelle in unserem gültigen MTV. Wenn Du nix findest, die Gewerkschaft fragen. Wenn es jemand genau wissen sollte dann die ;-) !

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