Erstellt am 21.04.2012 um 19:06 Uhr von kassenwart
ist Mehrarbeit und der BR hat MB und es sind die Grenzen wöchentl. Höchstarbeitszeit des ArbZG zu beachten. Hier zählen dann aber nur die Seminar-/Workshopzeiten.
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2008 – 15 TaBV 96/07 (rk.) 1. Das Durchführen strukturierter, innerbetrieblicher Workshops, die Beschäftigte als Moderatoren betreuen und die darauf abzielen, einen bestimmten Lernprozess durch aktives (Dazu-)Lernen zu erreichen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 98 BetrVG.
2. Mitbestimmungsfrei sind Veranstaltungen zum bloßen Erfahrungsaustausch, in denen der Moderator lediglich für einen geordneten Gesprächsverlauf zu sorgen hat.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Erstellt am 21.04.2012 um 19:19 Uhr von Kölner
@kassenwart
Das wird jetzt aber zu Grimms Märchen, wenn man das von Dir zitierte Urteil (in Gänze gelesen!) hier so abwandeln will, wie Du es tust.
@Blumenfrau
BR vorhanden?
Versicherungsrechtlich ist das übrigens kein Problem.
Erstellt am 21.04.2012 um 19:51 Uhr von Blumenfrau
Ja, BR ist vorhanden. Ich bin selber Mitglied und in der Gruppe Arbeitszeiten ( AZ )
Der Workshop soll Samstags 9.00h beginnen und es "muss" übernachtet werden und 10.00h am Sonntag soll abgereist werden.
Nun sagt man, die Firma zahlt schon die Übernachtung und abends die Getränke, die man verzehren möchte. Da soll doch jeder das Ganze als Freizeit ansehen.
Ich selber sehe das mit zweierlei Ansicht.
Erstellt am 21.04.2012 um 19:54 Uhr von Kölner
@Blumenfrau
Wer ist denn 'man'?
Wenn ich BR bei Euch wäre, dann wüsste ich mit den §§ 96-98 BetrVG zu agieren. Ihr könntet den AG demnach die Sache verteuern...
...wenn man das will und nicht doch noch Mitleid mit den enormen Kosten des AG hat.
Erstellt am 21.04.2012 um 19:54 Uhr von rtjum
na wenn man sich sogar noch auf Firmenkosten vollaufen lassen kann...
Aber als allererstes mal kann der AG das nicht so einfach anordnen da seid ihr als BR auf jeden Fall im Boot
Erstellt am 21.04.2012 um 20:05 Uhr von Blumenfrau
es geht uns mehr darum, eine einheitliche Regelung in allen Abteilungen zu finden. Gleichheit für alle. :-)
Wenn man jeden einzelnen MA nach der Meinung fragt .... die einen sehen es so, die anderen so.
Erstellt am 21.04.2012 um 20:25 Uhr von Kölner
@Blumenfrau
???
Was willst Du denn mit Deinen Fragen erreichen? Am BR sollte es liegen, ob er hier aktiv wird oder eben nicht. Die §§ kennst Du, die Mitbestimmungsrechte auch...mach was draus.
Erstellt am 21.04.2012 um 22:12 Uhr von poiuz
Ds hängt doch ganz einfach davon ab ob die Teilnahme freiwillig ist.
Erstellt am 22.04.2012 um 09:53 Uhr von mainpower
@all,
Firma LÄD die MA zu dem Workshop ein. Eine Einladung muss ich nicht annehmen, also bleibe zu Hause. Ich sehe das , nach dieser Formulierung, als Veranstaltung mit freiwilliger Teilnahme an.
Erstellt am 22.04.2012 um 11:59 Uhr von gironimo
Ich gehe davon aus, dass die Teilnahme verpflichtenden Charakter hat.
Der BR hat natürlich mitzubestimmen. Denn: erstens kommt es zu einer Verschiebung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und auch zu Mehrarbeit. Bei dieser Gelegenheit wird der BR natürlich nur sein o.k. zu dieser Veranstaltung geben, wenn der AG alle Kosten trägt (Motto: Wer die Musik bestellt zahlt auch). Sofern der Workshop Fortbildungscharakter hat (was in den meisten Fällen zutrifft) kommt noch die Mitbestimmung bei betrieblicher Bildung hinzu.
Euer Vorgehen: Fordert den AG auf, vor Durchführung einer derartigen Maßnahme die Mitbestimmung des BR im Sinne der § 87 Abs. 1 Nr 2+3, §§ 96 ff BetrVG zu beachten und keinen Workshop ohne Zustimmung des BR außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit anzuordnen.
Erstellt am 22.04.2012 um 12:19 Uhr von peanuts
"Nun ist die Frage, ist das Arbeitszeit, die bezahlt werden muss oder kann die Firma wirklich sagen, dass das Freizeit ist, weil ja die Firma die Übernachtung, Speisen und Getränke am Abend übernimmt. Dann wäre es aber ein Betreibsausflug. "
Hä? Nur weil ein AG Kosten für Übernachtung/Verpflegung übernimmt und den Workshop deshalb als Freizeit deklariert, wird daraus ein Betriebsausflug? Eigenartiger Rückschluss ...
"Was hat dann ein externer Trainer dabei zu suchen ? "
Solltet Ihr den AG fragen.
"Es ist ja hier auch eine Versicherungsfrage. "
Mit Sicherheit nicht!
Warum fragt Ihr Euch nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage Euer AG über ein freies Wochenende seiner AN verfügen können will. Nicht zu vergessen, dass auch der Sonntag betroffen ist!!!
Was steht denn in Euren Arbeitsverträgen?
Erstellt am 23.04.2012 um 18:24 Uhr von Blumenfrau
@allen fleißigen Antwortern
Es ist ein angeordneter "Workshop" des AG, wobei ein besseres "Gemeinsam" aufgebaut werden soll.
Jeder soll sich auch privat mit seinen Kolleginnen verstehen, so würde es angeblich wieder mehr Ruhe ins Team kommen. Was hat denn Geschäftsleben mit dem Privatleben zu tun ? Egal, jedenfalls ist eine Kommunikationstrainerin dabei. Und übernachten müssen wir ob wir wollen oder nicht, weil man sich ja abends noch bei einem Gläschen privat unterhalten kann.
Ich rede mit dem BR ( ich bin selber auch Mitglied und die Meinungen teilen sich wirklich der Teilnehmer )
Erstellt am 23.04.2012 um 18:37 Uhr von Valdi
Blumenfrau
1. anordnung von Mehrarbeit nur mit zustimmung des BR.
2. wo ich schlafe / Freizeit verbringe, kann mir keiner anordnen.
Also mit Zustimmung des BR wuerde ich das Workshop mitmachen muessen, mehr aber nicht.
Sollte es ein anderes Gesetz geben, nennt es bitte.
Erstellt am 23.04.2012 um 20:04 Uhr von nicoline
Valdi,
*Also mit Zustimmung des BR wuerde ich das Workshop mitmachen muessen,*
Also bestimmt dann der BR über die Freizeit und nicht mehr der AG???????????????????????
Erstellt am 23.04.2012 um 20:20 Uhr von Irmgard
ahh selektives lesen
1. anordnung von Mehrarbeit nur mit zustimmung des BR.
das wurde auch geschrieben. und dann ist der samstag keine freizeitmehr. nur noch der feierabend.
Erstellt am 23.04.2012 um 20:34 Uhr von nicoline
ahh, selektives verstehen. Mal wieder Ausgang! Geh zurück, wo Du hingehörst!
Erstellt am 23.04.2012 um 20:45 Uhr von Irmgard
bist du so unzufrieden? das ist soooo traurig. stänker woanders
Erstellt am 23.04.2012 um 20:48 Uhr von Blumenfrau
@Irmgard
Feierabend wäre dann wohl wann bei dieser Art von Workshop ?
Man hätte hier sagen müssen, dass der Workshop meinetwegen von 9-16 stattfindet und danach wer möchte, noch gemeinsames Zusammensitzen angesagt ist.
Stattdessen wird einfach beschlossen, übernachten ist ein Muß und 10h Sonntags Abreise.
Schwachsinn, weil es ist in der Umgebung der eigentlichen Arbeitsstätte.
Erstellt am 23.04.2012 um 20:51 Uhr von Irmgard
feierabend wäre dann wohl spätestens nach 10 stunden
ps leg dich nicht mit kölnern an;)
Erstellt am 23.04.2012 um 21:10 Uhr von Valdi
Blumen fuer die Damen...
Als BR wuerde ich dafuer sorgen, dass alle MA wissen wozu sie verpflichtet sind und wozu nicht. Wie Irmgard schreibt, nach 10h ist schluss mit lustig.
Blumenfrau, als BR ueberpruefst du, ob alles Gesetzeskonform ablaeuft. Das ist dein Auftrag, egal wie das Gremium denkt. Also handle oder schau weg.