Erstellt am 11.07.2008 um 19:02 Uhr von w-j-l
Däubler RN 16 zu §25 BetrVG:
Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub (BAG 20. 8. 02, AuR 03, 197), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG (vgl. aber LAG Schleswig-Holstein 15. 12. 06, AuR 07, 140, mit Anm. Nebe), Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/Schöffe). Der BR-Vorsitzende muss ggf. prüfen, ob die Teilnahme eines Ersatzmitglieds an einer BR-Sitzung zulässig ist (GK-Oetker, Rn. 21), ist aber nicht verpflichtet, eine nach § 29 Abs. 2 Satz 5 mitgeteilte Absage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Euer Ersatzmitglied war also rechtmäßig eingeladen.
Erstellt am 11.07.2008 um 21:41 Uhr von Alter Betriebsrat
Servus !
Ich lese hier immer Verhinderung bei Urlaub und krank automatisch. Das sehen manche Richter aber auch anders. Selbst erlebt, wenn ein ordentliches BR-Mitglied ausdrücklich erklärt, er sei seinem Urlaub für nichts verhindert ,weil er zu Hause sei, muss er eingeladen werden. Das selbe trifft auch für Lehrgangsteilnahme in unmittelbarer Nähe zu, wenn das BR-Mitglied erklärt, er könne sich, bei Bedarf ,für eine BR-Sitzung frei machen. (mündlich unter Zeugen genügt).
Also schönen Abend noch.
Erstellt am 12.07.2008 um 23:29 Uhr von Uwe
Danke für Eure Antworten, aberwie man liest ist Recht nicht immer gleich Recht. Wenn die Richter sprechen ist man vor Überraschungen halt nicht gefeit.
Also nochmals Danke für Eure Mühen.
mfg
Erstellt am 13.07.2008 um 13:12 Uhr von peanuts
"Hintergrund dieser Diskussion sind Beschlüsse die gefasst werden musten und womit wir eventuell vor Gericht ziehen müssen. "
Wieso müsst IHR ev. vor Gericht ziehen? Wenn schon, werdet Ihr durch Euren AG vor Gericht gezerrt...
Und die restlichen Formalien sind eingehalten worden? Ordnungsgemäße Einladung = rechtzeitig, unter Benennung ALLER Tagesordnungspunkte? Musste die Tagesordnung in der Sitzung ergänzt werden? Falls ja, hat das gesamte Gremium der Ergänzung einstimmig zugestimmt? Die Beschlussfähigkeit wurde vor jeder Beschlussfassung festgestellt? In der Sitzungsniederschrift ist der jeweilige Wortlaut des Beschlusses und das Abstimmungsergebnis festgehalten? Anwesenheitsliste ist von jedem BRM unterschrieben? Waren alle BRM bei allen Beschlüssen anwesend? Falls nein, sind die Zeiten der (hoffentlich nur, vorrübergehenden) Abwesenheit dokumentiert?
Es gibt für einen Richter wesentlich mehr andere Gründe dafür, einen Beschluss für "nichtig" erklären zu "müssen", als eine womöglich (irrtümlich) falsche Ladung eines Ersatzmitgliedes!
Erstellt am 14.07.2008 um 19:09 Uhr von Uwe
@peanuts,
wir müssen wahrscheinlich vor gericht ziehen, weil der ag unsere beschlüsse ignoriert, uns als nicht zuständig und den gesamten betriebsrat als überflüssig und als steuergeldverschwendung ansieht. irgendwann ist das faß mal voll und wir haben die rote karte gezeigt. alle anderen formalien sind anstandslos eingehalten worden, es ist uns jedenfalls keine unterlassung aufgefallen, auch anhand deiner "checkliste" nicht.
aber unsere drohung scheint jetzt endlich gewirkt zu haben. er hat heute um ein gespräch gebeten um diverse unklarheiten zu beseitigen. wollen mal hoffen das das gesessen hat. anwalt ist gewehr bei fuß. es muß ja nicht soweit kommen.
Ps: Hat sich erledigt, ag will ab sofort vertrauensvoll mit dem br zusammen arbeiten.
mfg