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Ersatzmitglied zur BR-Sitzung einladen - ja oder nein?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir hatten heute in unserem 7ner BR folgendes Problem: Wir hatten heute zu unseren Sitzung ein Ersatzmitgleidglied eingeladen, da ein ordentliches Mitgleid zu einem Workshop des GBRs geladen war. Nun kam die Diskussion auf das unser Vorsitzender den das Ersatzmitgleid nicht hätte einladen dürfen, da das ordenliche Mitglied nicht verhindert sei. Verhindert sei man nur durch Krankheit, Urlaub. Wenn aber ein Mitgleid zu einem Workshop geladen ist, dann ist er meiner Meinung nach verhindert, da ja nicht anwesend und das Ersatzmitglied ist damit zu Recht eingeladen worden. Es ging eine ganze Weile hoch her. Hintergrund dieser Diskussion sind Beschlüsse die gefasst werden musten und womit wir eventuell vor Gericht ziehen müssen. In Bezug darauf wollen wir es zu keinem Lapsus kommen lassen. Ich wäre an Meinungen sehr interessiert. Im §25 1 ff steht das eine Verhinderung immer dann vorleigt, wenn dem BR-Mitgleid, die Amtsausübung tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist.

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

11.07.2008 um 21:02 Uhr

Däubler RN 16 zu §25 BetrVG:

Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub (BAG 20. 8. 02, AuR 03, 197), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG (vgl. aber LAG Schleswig-Holstein 15. 12. 06, AuR 07, 140, mit Anm. Nebe), Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/Schöffe). Der BR-Vorsitzende muss ggf. prüfen, ob die Teilnahme eines Ersatzmitglieds an einer BR-Sitzung zulässig ist (GK-Oetker, Rn. 21), ist aber nicht verpflichtet, eine nach § 29 Abs. 2 Satz 5 mitgeteilte Absage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Euer Ersatzmitglied war also rechtmäßig eingeladen.

AB
Alter Betriebsrat

11.07.2008 um 23:41 Uhr

Servus !

Ich lese hier immer Verhinderung bei Urlaub und krank automatisch. Das sehen manche Richter aber auch anders. Selbst erlebt, wenn ein ordentliches BR-Mitglied ausdrücklich erklärt, er sei seinem Urlaub für nichts verhindert ,weil er zu Hause sei, muss er eingeladen werden. Das selbe trifft auch für Lehrgangsteilnahme in unmittelbarer Nähe zu, wenn das BR-Mitglied erklärt, er könne sich, bei Bedarf ,für eine BR-Sitzung frei machen. (mündlich unter Zeugen genügt).

Also schönen Abend noch.

U
Uwe

13.07.2008 um 01:29 Uhr

Danke für Eure Antworten, aberwie man liest ist Recht nicht immer gleich Recht. Wenn die Richter sprechen ist man vor Überraschungen halt nicht gefeit. Also nochmals Danke für Eure Mühen. mfg

P
Peanuts

13.07.2008 um 15:12 Uhr

"Hintergrund dieser Diskussion sind Beschlüsse die gefasst werden musten und womit wir eventuell vor Gericht ziehen müssen. "

Wieso müsst IHR ev. vor Gericht ziehen? Wenn schon, werdet Ihr durch Euren AG vor Gericht gezerrt...

Und die restlichen Formalien sind eingehalten worden? Ordnungsgemäße Einladung = rechtzeitig, unter Benennung ALLER Tagesordnungspunkte? Musste die Tagesordnung in der Sitzung ergänzt werden? Falls ja, hat das gesamte Gremium der Ergänzung einstimmig zugestimmt? Die Beschlussfähigkeit wurde vor jeder Beschlussfassung festgestellt? In der Sitzungsniederschrift ist der jeweilige Wortlaut des Beschlusses und das Abstimmungsergebnis festgehalten? Anwesenheitsliste ist von jedem BRM unterschrieben? Waren alle BRM bei allen Beschlüssen anwesend? Falls nein, sind die Zeiten der (hoffentlich nur, vorrübergehenden) Abwesenheit dokumentiert?

Es gibt für einen Richter wesentlich mehr andere Gründe dafür, einen Beschluss für "nichtig" erklären zu "müssen", als eine womöglich (irrtümlich) falsche Ladung eines Ersatzmitgliedes!

U
Uwe

14.07.2008 um 21:09 Uhr

@peanuts, wir müssen wahrscheinlich vor gericht ziehen, weil der ag unsere beschlüsse ignoriert, uns als nicht zuständig und den gesamten betriebsrat als überflüssig und als steuergeldverschwendung ansieht. irgendwann ist das faß mal voll und wir haben die rote karte gezeigt. alle anderen formalien sind anstandslos eingehalten worden, es ist uns jedenfalls keine unterlassung aufgefallen, auch anhand deiner "checkliste" nicht. aber unsere drohung scheint jetzt endlich gewirkt zu haben. er hat heute um ein gespräch gebeten um diverse unklarheiten zu beseitigen. wollen mal hoffen das das gesessen hat. anwalt ist gewehr bei fuß. es muß ja nicht soweit kommen.

Ps: Hat sich erledigt, ag will ab sofort vertrauensvoll mit dem br zusammen arbeiten.

mfg

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