Erstellt am 16.05.2019 um 14:24 Uhr von rsddbr
Genau genommen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Gibt es einen Dienstplan, so sind die dort eingetragenen Zeiten zu vergüten. (Wurde im Durchschnitt weniger als die Soll-Arbeitszeit geplant, würden tatsächlich Minus-Stunden anfallen.) Gibt es keinen Dienstplan, so wird die arbeitsvertraglich geregelte Zeit vergütet.
Ich würde vorschlagen, einfach mal in der Personalabteilung nachzufragen. Die Aussage, "von einer Kollegin mitbekommen" ist sehr unkonkret.
Erstellt am 16.05.2019 um 14:28 Uhr von nicoline
MMM6666
*Meine Freundin im Einzelhandel hat einen Arbeitsvertrag in dem steht 174 Monatsstunden. Das entspricht 40 Stunden Wochenarbeitszeit (was meiner Meinung nach schon verkehrt ist, müsste doch 43,5 Stunden sein? 174 / 4)*
Nein, das entspricht nicht 43,5 Std. In der Arbeitswelt rechnet man bzgl. der Wochen in einem Monat mit einem Durchschnittswert. Der Monat hat durchschnittlich 4,345 Wochen. 174 Monatsstunden : 4,345 Wochen = 40,04 Wochenstd.
*Sie ist jetzt schon 2 Wochen krankgeschrieben, und hat von Kollegin mitbekommen das sie jetzt ca. 30 Minusstunden durch Ihre Krankheit angehäuft hat.*
*Man kann / darf keine Minusstunden machen wenn man krank geschrieben ist*
So ist es! Krank ist wie gearbeitet.Jetzt ist die Frage: wie hätte sie in Gesundheit denn gearbeitet, gibt es einen Arbeits-, Dienst- oder Einsatzplan? Wieviel Stunden arbeitet sie tgl.?
Erstellt am 16.05.2019 um 14:28 Uhr von Pjöööng
MMM6666, ein kurzer Blick in den Kalender verrät dass die meisten Moante mehr als 28 Tage (vier Wochen) haben. Insofern ist Deine Herleitung falsch.
Lass es mich kurz machen:
400 Jahre haben 400 * 365,25 - 3 = 146097 Tage
146097 Tage sind 20871 Wochen
400 Jahre haben aber auch 4800 Monate
20871 Wochen / 4800 Monate = 4,348125 Wochen pro Monat
Multiplizieren wir diese 4,348125 Wochen mit 40 Stunden pro Woche, kommen wir auf (Tätätätähhh!) 173,925 Stunden im Monat. bis auf 4,5 Minuten genau die 174 Stunden....
"Man kann / darf keine Minusstunden machen wenn man krank geschrieben ist. Arbeitgeber hat für die im Vertrag festgehaltenen Stunden aufzukommen."
Das ist nicht ganz richtig. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Vergütung der regelmäßigen Arbeitszeit, das ist zuallererst mal die Zeit die man gearbeitet hätte wenn man nicht krank geworden wäre. Also z.B. die die im Dienstplan steht (sofern dieser schon festsand als man krank wurde).
Erstellt am 16.05.2019 um 14:33 Uhr von Enigmathika
Diese Antwort wurde von "Enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 16.05.2019 um 14:55 Uhr von MMM6666
Ihre Arbeitswoche sieht z. B. so aus:
Mo: 9 - 18.30 Uhr abzgl. 30 Minuten Pause = 9 Stunden
Di: 9 - 18.30 Uhr abzgl. 30 Minuten Pause = 9 Stunden
Mi: 9 - 18.30 Uhr abzgl. 30 Minuten Pause = 9 Stunden
Do: frei
Fr: 9 - 18.30 Uhr abzgl. 30 Minuten Pause = 9 Stunden
Sa: 9 - 16 Uhr abzgl. 30 Minuten Pause = 7 Stunden
Der freie Tag variiert je nach Woche
Sind effektiv 43 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
In zwei Wochen hat sie jetzt 30 Minusstunden angesammelt.
Erstellt am 16.05.2019 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Nach der bisherigen Schilderung ist nicht nachvollziehbar wo hier Minusstunden (dazu noch in diesem Umfang) herkommen sollen.
Erstellt am 16.05.2019 um 15:25 Uhr von nicoline
MMM6666
Das sieht mir nicht wirklich nach einer 6 Tage Woche aus. Nochmal die Frage:
Gibt es einen Dienstplan? Wird ein TV angewendet?
Erstellt am 16.05.2019 um 15:36 Uhr von MMM6666
Kein TV. Dienstplan, ja sowas ähnliches wird wohl erstellt wo dann sowas drin steht wie die o. g. Arbeitswoche.
Erstellt am 16.05.2019 um 15:51 Uhr von nicoline
Da bin ich dann bei Pjöööng.
Schau mal hier rein:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/krank1.htm
Erstellt am 20.05.2019 um 16:29 Uhr von Enigmathika
Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die Kollegin einfach Unsinn erzählt hat?
Es soll ja KollegInnen geben, denen es Spaß macht, Panik oder zumindest Unruhe zu verbreiten. Die haben das dann im Nachhinein natürlich ganz anders gesagt oder gemeint.
Erstellt am 04.04.2023 um 23:20 Uhr von ATNT1111
Es gibt keine minus Stunden. Angenommen du bist 2 Wochen krank geschrieben und du arbeitest jede Woche 40 Stunden, im Monat 160 Stunden, dann musst du 80 Stunden nicht nacharbeiten. Und außerdem wenn man immer kontinuierlich 40 Stunden in der Woche beschäftigt war. Dann ist das ein Beweis.
Sammel deine Dienstpläne.
Lohnfortzahlungsgesetz. Ich rate dir, nimm dir einen Anwalt, Arbeitsrecht!
Erstellt am 05.04.2023 um 05:04 Uhr von Junge
Hier bedarf es gar keinen Anwalt, die Annahme der Minusstunden basiert auf "ich habe gehört, dass ...".
Einfach klären und fragen, bevor ein völlig unnötiges Fass aufgemacht wird.
Erstellt am 05.04.2023 um 07:54 Uhr von Kehler
Ob das 4 Jahre alte Thema überhaupt noch ein Thema ist!