Erstellt am 16.05.2019 um 13:44 Uhr von celestro
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html
Erstellt am 16.05.2019 um 14:42 Uhr von Enigmathika
Handelt es sich bei dem Haus um eine Pflegeeinrichtung, ein Altenheim oder ein Altenwohnheim?
-> wie pflegebedürftig sind die Bewohner?
Erstellt am 16.05.2019 um 15:08 Uhr von Robomom
Es ist ein Pflegeheim mit junger Pflege und gemischte Klientel
Erstellt am 16.05.2019 um 15:40 Uhr von takkus
Pflegepersonaluntergrenzen gelten nur für Krankenhäuser. Und dort auch nur in (bis jetzt) 4 Pflegeintensiven Bereichen. Kardiologie, Unfallchirurgie, Geriatrie und Intensivstationen. Für alles Andere gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Erstellt am 16.05.2019 um 19:08 Uhr von Robomom
Erstellt am 17.05.2019 um 12:20 Uhr von Enigmathika
Es gibt in einzelnen Bundesländern aber Verordnungen. Zumindest in Baden-Württemberg ist das so:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Pflege/LPersonalVO_GBI_Dez-2015.pdf