Erstellt am 05.05.2018 um 14:36 Uhr von Challenger
Für was und in welchen Schichten werden die Hilfskräfte den sonst eingesetzt ?
Existiert für das Nachtschichtpersonal eine Stellen- bzw Tätigkeitsbeschreibung ?
Erstellt am 05.05.2018 um 16:06 Uhr von Krambambuli
Er kann die Schichtplanung ablehnen (§ 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG) und er kann Qualifizierung für die Hilfskräfte fordern (§§ 96-98 BetrVG)
Erstellt am 06.05.2018 um 12:45 Uhr von alraune
Hallo,die Hilfskräfte werden zum Teil in der Pflege eingesetzt, manche im Hol- und Bringedienst , die meisten sind berufsfremd z.B. Bürokaufmann/frau,Friseur/in,handwerkliche Berufe. Sie kennen die Pflege durch mitlaufen auf den Stationen oder durch das Transportieren von Patienten. Für die Fachkräfte existiert eine Stellen bzw. Tätigkeitsbeschreibung. Früher gab es mal einen Springerdienst in der Nacht, für den exisitierte auch eine Stellenbeschreibung und eine Qualitätsfestlegung welche Ausbildung der mindestens haben muss.Jetzt wird am "Kostenfaktor" Pflege gespart und ,meiner Meinung nach, die Patienten gefährdet.
alraune
Erstellt am 10.06.2022 um 09:42 Uhr von Hannes21
Wenn die Pflegekraft die Station in ihrer Pause nicht verlassen kann, ist es keine Pause. Somit ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Abgesehen davon, ist die "Pause" als Überstunde zu sehen und somit mit einem Überstundenzuschlag zu vergüten.
Erstellt am 10.06.2022 um 10:04 Uhr von celestro
"Wenn die Pflegekraft die Station in ihrer Pause nicht verlassen kann, ist es keine Pause."
Ich wüsste nicht, wieso eine Pause nur dann eine Pause darstellen sollte, wenn man auch die Station verlassen kann / darf. Kannst Du Deine Aussage untermauern?
Erstellt am 10.06.2022 um 12:46 Uhr von Hannes21
Unter einer Pause wird eine Unterbrechung der Arbeit verstanden, die der Erholung des Arbeitnehmers dient und während der er nicht zur Arbeit herangezogen werden kann oder sich dafür bereithalten muss.
Erstellt am 10.06.2022 um 13:35 Uhr von celestro
"Unter einer Pause wird eine Unterbrechung der Arbeit verstanden, die der Erholung des Arbeitnehmers dient und während der er nicht zur Arbeit herangezogen werden kann oder sich dafür bereithalten muss."
Jein! Alles soweit richtig ... es könnte aus der "Pause" eine Nichtpause werden, wenn die Person dann wirklich "arbeiten" muss. Aber ich sehe nicht, das ein "Du darfst nicht hingehen wo Du willst" aus der Pause direkt "keine Pause" mehr macht. In vielen Bereichen wird man nicht einfach "raus marschieren" können und trotzdem werden das Pausen sein (sofern man ansonsten machen kann, was man möchte).
Erstellt am 10.06.2022 um 13:46 Uhr von wdliss
https://www.sns-anwaelte.de/Die-Ruhepause-waehrend-der-Arbeitszeit_732.aspx
"Ort der Ruhepause
Ein Pausenort darf dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Grundsatz nicht vorgeschrieben werden.
Das Recht, den Betrieb während der Ruhepause zu verlassen, kann jedoch eingeschränkt werden (Urteil des BAG vom 21.08.1990, Az.: 1 AZR 567/89). (...)"
Gefordert wäre in dem obigen Fall aus 2018 vor allem der BR. Dieser sollte mit dem AG eine verbindliche Pausenregelung finden.