Pausenablösung Nachts von einer Hilfskraft
Hallo, bei uns in der Klinik soll in Zukunft Nachts, die Pausenablösung auf den Stationen von Hilfskräften gemacht werden. Diese haben keine pflegerische bzw. medizinische Ausbildung. Inoffiziell wird erwartet,daß die Fachkraft sich im Sozialraum auf Station aufhält und bei Fragen/Problemen zur Verfügung steht. Einige Fachkräfte wollen dies aber nicht und haben jetzt bedenken, daß sie mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie währendi ihrer Pause die Station verlassen und einem Patienten eine Schaden entsteht. Der BR ist der Meinung er ist für die Qualität/Qualifikation der Mitarbeiter, die der Arbeitgeber für die Pausenablösung bestimmt nicht verantwortlich. Er könne deshalb die Dienstläne, in denen das vorkommt nicht ablehnen. Die Fachkräfte könnten aber während der Pause, weiter ihre Station verlassen, da die Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Sie würden aber den Arbeitgeber schriftlich auf eine Gefährdung der Patienten aufmerksam machen, wenn die Pause von Hilfskräften abgelöst wird. Kann der BR wirklich nicht mehr unternehmen, und ist er tatsächlich nicht für die Qualifikation mit verantwortlich? alraune
Community-Antworten (8)
05.05.2018 um 16:36 Uhr
Für was und in welchen Schichten werden die Hilfskräfte den sonst eingesetzt ? Existiert für das Nachtschichtpersonal eine Stellen- bzw Tätigkeitsbeschreibung ?
05.05.2018 um 18:06 Uhr
Er kann die Schichtplanung ablehnen (§ 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG) und er kann Qualifizierung für die Hilfskräfte fordern (§§ 96-98 BetrVG)
06.05.2018 um 14:45 Uhr
Hallo,die Hilfskräfte werden zum Teil in der Pflege eingesetzt, manche im Hol- und Bringedienst , die meisten sind berufsfremd z.B. Bürokaufmann/frau,Friseur/in,handwerkliche Berufe. Sie kennen die Pflege durch mitlaufen auf den Stationen oder durch das Transportieren von Patienten. Für die Fachkräfte existiert eine Stellen bzw. Tätigkeitsbeschreibung. Früher gab es mal einen Springerdienst in der Nacht, für den exisitierte auch eine Stellenbeschreibung und eine Qualitätsfestlegung welche Ausbildung der mindestens haben muss.Jetzt wird am "Kostenfaktor" Pflege gespart und ,meiner Meinung nach, die Patienten gefährdet. alraune
10.06.2022 um 11:42 Uhr
Wenn die Pflegekraft die Station in ihrer Pause nicht verlassen kann, ist es keine Pause. Somit ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Abgesehen davon, ist die "Pause" als Überstunde zu sehen und somit mit einem Überstundenzuschlag zu vergüten.
10.06.2022 um 12:04 Uhr
"Wenn die Pflegekraft die Station in ihrer Pause nicht verlassen kann, ist es keine Pause."
Ich wüsste nicht, wieso eine Pause nur dann eine Pause darstellen sollte, wenn man auch die Station verlassen kann / darf. Kannst Du Deine Aussage untermauern?
10.06.2022 um 14:46 Uhr
Unter einer Pause wird eine Unterbrechung der Arbeit verstanden, die der Erholung des Arbeitnehmers dient und während der er nicht zur Arbeit herangezogen werden kann oder sich dafür bereithalten muss.
10.06.2022 um 15:35 Uhr
"Unter einer Pause wird eine Unterbrechung der Arbeit verstanden, die der Erholung des Arbeitnehmers dient und während der er nicht zur Arbeit herangezogen werden kann oder sich dafür bereithalten muss."
Jein! Alles soweit richtig ... es könnte aus der "Pause" eine Nichtpause werden, wenn die Person dann wirklich "arbeiten" muss. Aber ich sehe nicht, das ein "Du darfst nicht hingehen wo Du willst" aus der Pause direkt "keine Pause" mehr macht. In vielen Bereichen wird man nicht einfach "raus marschieren" können und trotzdem werden das Pausen sein (sofern man ansonsten machen kann, was man möchte).
10.06.2022 um 15:46 Uhr
https://www.sns-anwaelte.de/Die-Ruhepause-waehrend-der-Arbeitszeit_732.aspx
"Ort der Ruhepause
Ein Pausenort darf dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Grundsatz nicht vorgeschrieben werden.
Das Recht, den Betrieb während der Ruhepause zu verlassen, kann jedoch eingeschränkt werden (Urteil des BAG vom 21.08.1990, Az.: 1 AZR 567/89). (...)"
Gefordert wäre in dem obigen Fall aus 2018 vor allem der BR. Dieser sollte mit dem AG eine verbindliche Pausenregelung finden.
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