Kann ein AG Verantwortung beim Arbeitsschutz vollständig abgeben?
Wir sind ein großes Handelsunternehmen mit eigenem Fuhrpark. Unser Disponent (Fuhrparkleiter) ist nun an den Betriebsrat herangetreten, weil der Geschäftsführer ihm ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt hat, in dem er ihm die Unternehmerpflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes überträgt. Darin heißt es:
Zitat: "Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII)
Herrn xxx werden für den Betrieb xxx die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung
- Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten
- Anordnungen und sonstige Maßnahmen zu treffen
- eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen
- arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen
soweit ein Betrag von Euro nicht überschritten wird." Zitatende
Ein Betrag wird hier nicht genannt, ebenso ist nicht klar, ob es für den Bereich Lager/Fuhrpark gilt oder für das gesamte Unternehmen. Laut §13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann er das wohl tun, wenn ich das richtig sehe. Ist sowas allgemein üblich und ist der Geschäftsführer im Falle eines Arbeitsunfalles mit z.B. tödlichem Ausgang damit völlig aus der Verantwortung?
Community-Antworten (1)
18.10.2007 um 00:44 Uhr
Ok, hat sich erledigt. Ich habe die entsprechenden Antworten bereits gefunden. Ist alles völlig normal. Das gab es nur in den letzten 12 Jahren bei uns nicht, deshalb kam mir das etwas merkwürdig vor...
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