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Verantwortungsvollere Arbeiten ohne Einarbeitung - Haftung?

T
träne
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen,

habe mal eine Frage in eigener Sache.

Meine Frau ist in einem großen Lebenmittelkonzern (Königs Kakao) als Verkäuferin in Teilzeit eingestellt. (24 Std. pro Woche)

Nun wird Sie vom Chef als Filialleitervertretung abends bis 22.00 Uhr eingesetzt. Ansonsten sind aus Kostengründen nur noch Aushilfen im Laden anwesend.

Sie trägt also für ein kleines Aufgeld die volle Verantwortung. Es erfolgt keinerlei Schulung, z.B. für die Kassenabrechnungen usw.

Nun zu meiner eigendlichen Frage: Wer trägt die Verantwortung wenn es zu Diverenzen bei der Abrechnung kommt oder sonstige Unregelmäßigkeiten durch den Bezirksleiter angemahnt werden? Fakt ist, meine Frau möchte diese Verantwortung nicht übernehmen, zumal ohne Einarbeitung. Lt. Chef gibt es aber genug Arbeitslose, welche zur Verfügung stehen. Durch den Chef wurde bereits mündlich die Kündigung angedroht, wenn nicht die angeordneten Arbeiten ausgeführt werden.

Man muß sagen, dass der BR meiner Frau extrem inaktiv ist. Vertreten fühlt man sich da nicht. Wie soll man sich verhalten, ab Anfang Oktober soll es losgehen.

Wäre euch für Hilfe dankbar.

Liebe Grüße

Träne

5.62202

Community-Antworten (2)

T
tiktak

11.09.2009 um 17:16 Uhr

@ träne Sehr kompliziert, glaube keine kann dir helfen.Nur ein Anwalt.Was steht im Arbeitsvertrag? Kann deine Frau es schafen,muss sie enscheiden. tik-tak

B
Bonita

11.09.2009 um 18:52 Uhr

Hallo,

ich antworte hier jetzt mal nicht als Betriebsrätin, sondern als "normale" Arbeitnehmerin.

Ich sehe es ersteinmal als Vertrauensbeweis und Chance an, wenn ich verantwortungsvolle Zusatzaufgaben bekomme. Selbst wenn es zunächst noch keine größeren finanziellen Auswirkungen hat, könnte ich ja ein Aufstieg daraus entwickeln, wenn ich meine Fähigkeiten unter Beweis stellen kann.

Auf der anderen Seite sehe ich natürlich auch das Risiko, das sich aus der mangelnden Einarbeitung ergibt. Hier würde ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass ich mich über die neuen Aufgaben freue, aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass mir die notwendige Qualifikation fehlt. Die einzelnen Punkte, die mir fehlen, würde ich auflisten. Gleichzeitig würde ich meine Bereitschaft erklären mich schulen zu lassen. Auf die Risiken, die sich aus den mangelnden Kenntnissen ergeben, würde ich ausdrücklich hinweisen. Für dieses Schreiben würde ich mir ein Empfangesbekenntnis geben lassen, oder es unter Zeugen überreichen.

Selbst wenn der AG nicht darauf eingeht, würde ich alle meine Kräfte zusammennehmen und die neuen Aufgaben dennoch angehen. Arbeitsverweigerung ist immer problematisch und von hier aus kann ich nicht entscheiden, ob die Zusatzaufgaben vom Direktionsrecht des AG abgedeckt sind.

Und in Sachen Haftung für Fehler habe ich mich mit meiner Bitte um Ausbildung in ein eine Position gebracht, dass man bei Fehlern, die darauf beruhen höchstens leichte Fahrlässigkeit zu Grunde legen könnte. Das hätte zur Folge, dass man kenen Schadensersatz leisten muss.

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