Schichtarbeit oder versetzte AZ statt Gleitzeit?
Hallo, wir haben laut Arbeitsvertrag Gleitzeit mit einer Kernzeit von 09:00 bis 16:00. Jetzt soll vom IT-Service die Zeit von 07:00 bis 18:00 abgedeckt werden. Da diese Abteilung nur aus 4 MA besteht und man Krankheit und Urlaub einrechnen muss, entstehen für die MA natürlich Nachteile, weil diese die Gleitzeit kaum noch nutzen können. Kann man hier einen Ausgleich bekommen? Gibt es dazu Beispiele? Wir werden dies wohl in Form einer BV regeln müssen.
Viele Grüße und schon mal danke für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
17.11.2009 um 13:12 Uhr
Jetzt soll vom IT-Service die Zeit von 07:00 bis 18:00 abgedeckt werden. Wer das möchte kann ja auch den ersten Vorschlag wie es umgesetzt werden kann ! Solange die BV nicht steht,gilt der AV mit der Gleizzeit .
11 Stunden mit 4 Mitarbeitern abzudecken ist fast nicht Realisierbar.
Aber so könnte es aussehen: MA 1 kommt ab 07:00 MA 2 kommt ab 08:00 MA 3 kommt ab 09:00 MA 4 kommt ab 10:00
Krankheit und Urlaub ist nicht berücksichtigt. Die Gleitzeit mit Kernzeit entfällt.
Pläne können unendlich ausgearbeitet werden, aber ob ihr das wirklich möchtet ?
MFG Troisdorfer
17.11.2009 um 13:24 Uhr
Wir möchten das natürlich nicht. Es sei denn - gegen eine entsprechende Gegenleistung. Wir stellen uns das so vor: 1 MA hat Früh(schicht) 1MA hat Spät(schicht) die anderen machen GZ. Das wechselt wöchentlich. Für die Früh(schicht) und Spät(schicht) gibt es eine Zulage. Gibt es da Richtlinien/Beispiele was man verlangen kann?
Grüße Fredo
17.11.2009 um 15:39 Uhr
@Fredo Wie finden denn die betroffenen KollegInnen Eure Vorstellung der Früh- bzw. Spätschicht und warum soll die Abteilung über 11 Stunden besetzt sein?
17.11.2009 um 16:07 Uhr
Die KollegInnen mögen die Gleitzeit und würden nur um die ab und zu nutzen zu können auch wochenweise Früh- oder Spätdienst machen. Da dies eine IT-Service Abteilung ist, soll diese so in Zukunft besetzt sein.
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