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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme an Kundgebungen der Gewerkschaft

L
Locke
Nov 2016 bearbeitet

Am 03. Mai 2007 habe ich an einer Kundgebung der IG-Metall auf dem Hamburger Spielbudenplatz teilgenommen. Ich habe mich vorher bei meinem Vorgesetzten mit einer Fehlzeitkarte abgemeltet. Es gab keinen Widerspruch. Mein Gleitzeitkonto war ausreichend gefüllt und mir wurde diese Fehlzeit zunächst von der Gleitzeit abgezogen, später wieder gutgeschrieben und in der nächsten Lohnabrechnung wurden mir 112€ abgezogen. Wenn mir die Gleitzeit abgezogen wird, ist dieses in Ordnung. Dieses Geld habe ich bei der Personalabteilung am 07.07.2007 schriftlich geltend gemacht. Leider habe ich bisher weder mündlich noch schriftlich eine Antwort bekommen. Steht mir dieses Geld zu? Das Geld wurde mir nur abgezogen, weil ich an dieser Kungebung teilgenommen habe. Leider "eiert" unser BR seit Wochen auch nur herum und hilft mir nicht wirklich.

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Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

17.08.2007 um 00:56 Uhr

Wenn es ok gewesen ist, das Du dich abmelden durftest um aufgebaute Mehrarbeit abzubauen, ist das Verhalten des AG nicht iO. Denn was Du in deiner Freizeit machst ist deine Sache, selbst wenn Du mit blanken Hintern auf dem Geländer einer Elbbrücke sitzt.

FB
Frank B

17.08.2007 um 09:32 Uhr

Der Betriebsrat kann dir da auch nicht helfen! Dies ist Individualrecht und die Ansprüche auf Bezahlung ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag. Der Einzige der dir hier helfen kann ist ein Rechtsanwalt. Wenn du das GEld schriftlich geltend gemacht hast, hast du ja bestimmt eine Frist gesetzt. So ist das nunmal, der Betriebsrat kann hier keinen Stellvertreterkrieg für dich führen.

P
pirat

17.08.2007 um 09:38 Uhr

"Locke, ..wenn du auf dieser Kundgebung warst, bist du GWE- Mitglied? Wenn ja, was sagt die GEW. Die haben auch RA.

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