Erstellt am 16.08.2007 um 22:56 Uhr von Der alte Heini
Wenn es ok gewesen ist, das Du dich abmelden durftest um aufgebaute Mehrarbeit abzubauen, ist das Verhalten des AG nicht iO. Denn was Du in deiner Freizeit machst ist deine Sache, selbst wenn Du mit blanken Hintern auf dem Geländer einer Elbbrücke sitzt.
Erstellt am 17.08.2007 um 07:32 Uhr von Frank B
Der Betriebsrat kann dir da auch nicht helfen! Dies ist Individualrecht und die Ansprüche auf Bezahlung ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag. Der Einzige der dir hier helfen kann ist ein Rechtsanwalt. Wenn du das GEld schriftlich geltend gemacht hast, hast du ja bestimmt eine Frist gesetzt. So ist das nunmal, der Betriebsrat kann hier keinen Stellvertreterkrieg für dich führen.
Erstellt am 17.08.2007 um 07:38 Uhr von pirat
"Locke,
..wenn du auf dieser Kundgebung warst, bist du GWE- Mitglied?
Wenn ja, was sagt die GEW.
Die haben auch RA.