Erstellt am 17.10.2007 um 07:45 Uhr von pit47
Hallo jenny01,
ist in der BV festgelegt, dass die Arbeitstage von Mo-Fr gehen und das an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur mit Zustimmung des BR`s gearbeitet werden kann?
Dann muss die Arbeit an den genannten Tagen beim BR beantragt werden und wenn der BR zustimmt muss auch gearbeitet werden.
Wenn dies nicht festgelegt ist, kann die Wochenarbeitszeit auf Mo-Sa verteilt werden und braucht nicht beantragt werden beim BR, weil ja durch das Gleitzeitmodell und das Ampelkonto die über die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden geleisteten Stunden wieder ausgeglichen werden.
Ich empfehle Euch über die GEW einen Haustarifvertrag mit Euren AG zu vereinbaren.
Erstellt am 17.10.2007 um 07:57 Uhr von Hasan
Hallo jenny01,
schau dir mal den
§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats an.
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Dieses Mitbestimungsrecht hat der BR doch wahr genommen. Wenn bei der Zustimmmung keine Freiwilligkeit vereinbart wurde, müßen die AN die Überstunden leisten. Wir stimmen immer nur einer freiwilligen Ableistung von Überstunden zu.
Erstellt am 17.10.2007 um 08:31 Uhr von Kölner
@Jenny01
So wie Du den Fall schilderst müssen alle AN die Überstunden leisten.
Erstellt am 21.10.2007 um 10:56 Uhr von jenny01
Hallo zusammen,
ich bin nun etwas verwirrt! Unser Gewerkschaftssekretär sagte, auch wenn der BR den Überstunden & Samstagsarbeit zustimmt, die MA weder Überstunden noch Samstagsarbeit ableisten müssten.
In unserer Arbeitszeitregelung, ich muss erwähnen, die vor einigen Jahren von der GL ausgearbeitet wurde als es noch keinen BR in unserer Firma gab, sind die Rahmenzeiten von Montag - Freitag jeweils von 6:45 Uhr - 19:00 Uhr angegeben, in dieser Zeit muss der AN seine 7 Stunden ableisten.
In den Arbeitsverträgen der MA steht nicht davon - dass man Überstunden bzw. Samstagsarbeit leisten muss!!!
Wer hat nun Recht, Ihr oder die Gewerkschaft??
Sollten Euch noch weitere Informationen fehlen, werde ich Euch diese umgehend zukommen lassen, denn ich weis, dass in meinem Büro schon wieder ein neuer Antrag auf Überstunden liegt, den ich am Montag in unserer BR-Sitzung bearbeiten muss. Deshalb wäre ich über jede weitere Info dankbar.
Am Rande sei erwähnt, dass der BR gerade in Verhandlung mit der GL zwecks eines neuen Arbeitszeitmodells getreten ist!
Erstellt am 21.10.2007 um 12:58 Uhr von pirat
@jenny01,
.......der AG beantragt beim BR Überstunden - 5 Stunden in der Woche für einen Zeitraum von 3 Wochen & der BR stimmt dem zu......
ich gehe davon aus dass der BR die Notwendigkeit überprüft hat!
......beantragt für ein Samstag - Samstagsarbeit. Der BR stimmt dem ebenfalls zu, ....
ich gehe davon aus, dass die MA vorher informiert wurden!
@3 trifft zu!
Erstellt am 23.10.2007 um 07:57 Uhr von stinker
Bin leicht verwirrt.
Individualrechtliche Fragen:
Steht in Eurem Arbeitsvertrag Montag - Freitag, oder Werktage?
Gibt es im AV eine Regelung für Überstunden/Mehrarbeit?
Kollektivrechtlich Fragen:
Habt Ihr BVs zu Überstunden/Gleitzeit/Beginn -und Ende der täglichen Arbeit?
Wenn ja, was steht jeweils so drin?