Guten Morgen,

ich bin neu im BR (stellv. Vorsitz) in einem Betrieb mit ca. 160 MA und habe eine Frage.

Unsere Firma hat ein Gleitzeitmodell, hier kurz die Fakten: 35 Stundenwoche mit i.d.r. 7 Std. am Tag, also die 5 Tage Woche. Wir haben ein Ampelkonto über +- 80 Stunden. Der MA der über die 80 Std seines Ampelkontos hinaus kommt, bekommt 30 seiner Überstunden ausbezahlt.

Frage 1:
Nehmen wir an, der AG beantragt beim BR Überstunden - 5 Stunden in der Woche für einen Zeitraum von 3 Wochen & der BR stimmt dem zu. Arbeitsvertraglich ist bei den MA nichts vereinbart & einen Tarifvertrag haben wir nicht!
Sind nun die AN generell verpflichtet diese 5 Überstunden in der Woche zu leisten?

Frage 2:
Der AG beantragt für ein Samstag - Samstagsarbeit.
Der BR stimmt dem ebenfalls zu, müssen die AN dann Samstags arbeiten?

Über einige Zuschriften würde ich mich freuen, denn als Neuling bin ich da etwas überfordert.

Viele Grüße,
jenny01