Hallo Forum,

mein Arbeitgeber hat gerade den nächsten Angriff auf meine Person gestartet. Er verweigert mir Urlaub in den Pfingstferien. Als Begründung nennt er die Tatsache, dass einer unserer im 14-Tage-Rhythmus stattfindenden Besprechungstermine in den Zeitraum fällt. Entweder weiß er es nicht besser oder es ist einfach eine weitere Bossing-Maßnahme. Ich werde diesbezüglich nun natürlich eine einstweilige Verfügung erwirken.
Das Alles ist zwar mühsam, aber wenn es nicht anders geht, dann muss es halt so gehen.

Wie wertet Ihr diese Sache in Bezug auf §78 BetrVG?