Erstellt am 15.05.2019 um 14:10 Uhr von Pjöööng
"dass einer unserer im 14-Tage-Rhythmus stattfindenden Besprechungstermine in den Zeitraum fällt"
Na, das ist doch endlich mal eine herrlich unsägliche Begründung. Da soll er dem Arbeitsgericht doch mal erklären wie Du Deinen Urlaub legen sollst damit genau das nicht passiert... Hat er das schriftlich niedergelegt?
Wenn er nicht auch den anderen AN mit dieser Begründung den Urlaub verweigert, dann wird er die Behinderung der Betriebsratsarbeit nur schwer widerlegen können. Allerdings wird er sich dann beim nächsten Mal vermutlich geschickter verhalten.
Erstellt am 15.05.2019 um 14:22 Uhr von Cyber99
@Pjöööng
Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass schon jemals jemandem Urlaub verweigert wurde.
Aber Du musst schon sagen. Die Idee vom Arbeitgeber ist schon klasse. Man legt einfach 14-tägige Besprechungstermine fest und dann kann man dem Mitarbeiter jeden Urlaub verweigern. Das Tolle an den 14-tägigen Terminen ist bei mir ja auch noch die Tatsache, dass ich da immer die Ergebnisse aus meiner vertragswidrigen Beschäftigung präsentieren darf.
Erstellt am 15.05.2019 um 18:17 Uhr von celestro
"Aber Du musst schon sagen. Die Idee vom Arbeitgeber ist schon klasse."
Wer auch nur ein bißchen Ahnung vom Urlaubsrecht hat, findet die Idee bestimmt nicht klasse.
Erstellt am 16.05.2019 um 06:54 Uhr von Erbsenzähler
... und was ist dem Urlaub bzw. Dienstreisen des AGs???
Ein 14 Tage-Rhythmus ist schon etwas. Habt ihr soviel zu klären?
Erstellt am 16.05.2019 um 07:01 Uhr von Cyber99
Zitat Erbsenzähler: "Ein 14 Tage-Rhythmus ist schon etwas. Habt ihr soviel zu klären?"
Natürlich gibt´s nicht so viel zu klären. Dazu muss man den Hintergrund kennen. Diese 14-tägigen Termine sind Bestandteil der Mürbe-Mach-Taktik des Arbeitgebers um mich endlich loszuwerden. Und natürlich finden die Termine nur dann statt wenn der AG kann.
Auch diese Geschichte läuft unter dem Begriff "Bossing".
Erstellt am 16.05.2019 um 09:11 Uhr von nicoline
Cyber99
ich weiß ja nicht, wie lange du das Ganze schon aushältst und ich bin am Überlegen ob es gut ist, dir Kraft für die Zukunft zu wünschen, denn ich bin überzeugt, dass letztendlich nur du dabei irgendwann krank wirst und die Frage ist, ob sich das wirklich lohnt.
Erstellt am 16.05.2019 um 11:39 Uhr von rtjum
hat der AG Dir eigentlich schon mal gesagt, wie viel Dein "Gehen" ihm den wert wäre...
ich bewundere Dich einköpfiges gallisches Dorf aber bin auch bei nicoline
Erstellt am 20.05.2019 um 16:41 Uhr von Cyber99
Zitat rtjum: hat der AG Dir eigentlich schon mal gesagt, wie viel Dein "Gehen" ihm den wert wäre...
Natürlich hat er das! Aber ich bin halt nicht so leicht käuflich. Wer einen schwerbehinderten, Ü50-jährigen Betriebsrat loswerden will, müsste da schon etwas flexibler sein. So einsam wie Du denkst bin ich nicht in meinem "gallischen Dorf". Ich hab schon noch einige Fans - und bei entsprechenden monatlichen Bezügen muss man halt einfach über die ein oder andere Unannehmlichkeit hinwegsehen.