Arbeitgeber verweigert Urlaub
Hallo Forum,
mein Arbeitgeber hat gerade den nächsten Angriff auf meine Person gestartet. Er verweigert mir Urlaub in den Pfingstferien. Als Begründung nennt er die Tatsache, dass einer unserer im 14-Tage-Rhythmus stattfindenden Besprechungstermine in den Zeitraum fällt. Entweder weiß er es nicht besser oder es ist einfach eine weitere Bossing-Maßnahme. Ich werde diesbezüglich nun natürlich eine einstweilige Verfügung erwirken. Das Alles ist zwar mühsam, aber wenn es nicht anders geht, dann muss es halt so gehen.
Wie wertet Ihr diese Sache in Bezug auf §78 BetrVG?
Community-Antworten (8)
15.05.2019 um 16:10 Uhr
"dass einer unserer im 14-Tage-Rhythmus stattfindenden Besprechungstermine in den Zeitraum fällt"
Na, das ist doch endlich mal eine herrlich unsägliche Begründung. Da soll er dem Arbeitsgericht doch mal erklären wie Du Deinen Urlaub legen sollst damit genau das nicht passiert... Hat er das schriftlich niedergelegt?
Wenn er nicht auch den anderen AN mit dieser Begründung den Urlaub verweigert, dann wird er die Behinderung der Betriebsratsarbeit nur schwer widerlegen können. Allerdings wird er sich dann beim nächsten Mal vermutlich geschickter verhalten.
15.05.2019 um 16:22 Uhr
@Pjöööng Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass schon jemals jemandem Urlaub verweigert wurde. Aber Du musst schon sagen. Die Idee vom Arbeitgeber ist schon klasse. Man legt einfach 14-tägige Besprechungstermine fest und dann kann man dem Mitarbeiter jeden Urlaub verweigern. Das Tolle an den 14-tägigen Terminen ist bei mir ja auch noch die Tatsache, dass ich da immer die Ergebnisse aus meiner vertragswidrigen Beschäftigung präsentieren darf.
15.05.2019 um 20:17 Uhr
"Aber Du musst schon sagen. Die Idee vom Arbeitgeber ist schon klasse."
Wer auch nur ein bißchen Ahnung vom Urlaubsrecht hat, findet die Idee bestimmt nicht klasse.
16.05.2019 um 08:54 Uhr
... und was ist dem Urlaub bzw. Dienstreisen des AGs???
Ein 14 Tage-Rhythmus ist schon etwas. Habt ihr soviel zu klären?
16.05.2019 um 09:01 Uhr
Zitat Erbsenzähler: "Ein 14 Tage-Rhythmus ist schon etwas. Habt ihr soviel zu klären?"
Natürlich gibt´s nicht so viel zu klären. Dazu muss man den Hintergrund kennen. Diese 14-tägigen Termine sind Bestandteil der Mürbe-Mach-Taktik des Arbeitgebers um mich endlich loszuwerden. Und natürlich finden die Termine nur dann statt wenn der AG kann. Auch diese Geschichte läuft unter dem Begriff "Bossing".
16.05.2019 um 11:11 Uhr
Cyber99 ich weiß ja nicht, wie lange du das Ganze schon aushältst und ich bin am Überlegen ob es gut ist, dir Kraft für die Zukunft zu wünschen, denn ich bin überzeugt, dass letztendlich nur du dabei irgendwann krank wirst und die Frage ist, ob sich das wirklich lohnt.
16.05.2019 um 13:39 Uhr
hat der AG Dir eigentlich schon mal gesagt, wie viel Dein "Gehen" ihm den wert wäre... ich bewundere Dich einköpfiges gallisches Dorf aber bin auch bei nicoline
20.05.2019 um 18:41 Uhr
Zitat rtjum: hat der AG Dir eigentlich schon mal gesagt, wie viel Dein "Gehen" ihm den wert wäre...
Natürlich hat er das! Aber ich bin halt nicht so leicht käuflich. Wer einen schwerbehinderten, Ü50-jährigen Betriebsrat loswerden will, müsste da schon etwas flexibler sein. So einsam wie Du denkst bin ich nicht in meinem "gallischen Dorf". Ich hab schon noch einige Fans - und bei entsprechenden monatlichen Bezügen muss man halt einfach über die ein oder andere Unannehmlichkeit hinwegsehen.
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
Hallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
Hi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
Urlaub nach dem Nachtdienst
Hallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
Hallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung