Versetzung eines BR-Mitglieds - gegen den Willen des BR-Mitglieds?
Hallo liebe BR-Kollegen,
ich hab ein großes Problem. Es ist ein ziemlich langer Text, bitte trotzdem lesen und helfen, wenn ihr könnt.
Wir sind ein relativ neues neunköpfigen BR-Gremium. Ich bin "normales" BR-Mitglied und zusätzlich Sprecher im Wirtschaftsausschuss.
Da ein Kollege (kein BR) vor ca. 6 Monaten gekündigt hat, und letzte Woche seinen letzten Arbeitstag hatte, mein Chef angeblich nicht in der Lage war in dieser Zeit einen adäquaten Ersatz zu finden, soll ich nun diesen Posten übernehmen. Ich bin bisher als Assistent der Verkaufsleitung tätig(100% Innendienst), und soll nun Großkundenbetreuung übernehmen, welche sich zu 70-80% in Innendienst und 20-30% Aussendiensttätigkeit aufteilt.
Mein Chef hat mir diesbzgl. ein Angebot unterbreitet, welches ich, nach intensiven Überlegungen abgelehnt habe, da sich aus meiner Sicht mehr Nach- als Vorteile durch den Jobwechsel für mich ergeben würden.
Daraufhin setzte mich mein Chef in einem weiteren Gespräch unter Druck, indem er mir durch die Blume zu verstehen gab, das es keine weiteren Chancen für mich in diesem Unternehmen geben wird, wenn ich diese Aufgabe nicht übernehmen würde. Im übrigen gehe es nicht nur darum was Sie (ich) wollen, sondern es gehe auch darum was das Unternehmen (mit anderen Worten ER) will. Ich solle doch nochmal eine Nacht über meine Entscheidung nachdenken. Hab ich auch getan und Ihm am nächsten Morgen mitgeteilt, das ich meine Entscheidung nicht ändern werde.
Nun will er mich dazu zwingen, diesen Job zu übernehmen. Nach dieser langen und doch abgekürzten Vorgeschichte meine alles entscheidende Frage:
Kann bzw. darf er das??????????
Um diese Frage zu beantworten braucht Ihr sicherlich noch ein paar Infos.
Ich bin seit fast 19 Jahren in diesem Unternehmen tätig. In dieser Zeit habe ich schon mehrere verschiedene Posten bekleidet.
In meinem jetzigen AV vom 23.08.04 steht nur, das ich als Assistent der Verkaufsleitung tätig bin. In einem früheren AV (vom 14.06.95), ich habe mal drei Jahre Aussendiensttätigkeit gemacht, steht drin, "dass sich die Firma vorbehält mein Aufgabengebiet jederzeit in Absprache zu erweitern oder zu beschränken, ohne das dadurch eine Änderung des Arbeitsvertrages erforderlich wird." Ich bin damals nach drei Jahren, aus freien Stücken aus dem Aussendienst in den Innendienst gewechselt. Aus diesem Vorgang existiert ein Schreiben (vom 24.06.98), wo u.a. drinsteht " Ihre Tätigkeit als Mitarbeiter im Aussendienst ist termingerecht zum 31.12.98 gekündigt worden. ...Sie prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung im Innendienst erfolgen soll." Ich bin, wie schon erwähnt wieder in den Innendienst gewechselt. Mein Chef beruft sich nun auf diesen alten AV aus 1995, welcher ja eigentlich nicht mehr gültig sein dürfte.
Hat mein Chef andere rechtliche Möglichkeiten mich zu dieser neuen Tätigkeit zu zwingen? Was ist mit z. B. mit §106 Gewerbeordnung.
Da es sich um eine Versetzung handelt, muss der BR nach § 99 zustimmen. Kann der BR die Zustimmung verweigern, wenn ja, mit welcher Begründung?
Was kann ich tun. Ich habe das Gefühl, das mein Chef mich "weichklopfen" will, damit ich freiwillig das Handtuch werfe. Da ich ihm als engagierter BR ein Dorn im Auge bin. Ich sehe durch die neue Tätigkeit auch eine Einschränkung meiner BR-Tätigkeit auf mich zukommen, da es sich um eine sehr zeit- und arbeitsintensive Aufgabe handelt, in der man zeitlich auch sehr flexibel sein muss, welches bei den ganzen BR-Terminen (BR-Sitzungen, Sprechstunden, Schulungen, WA-Sitzungen, etc.) schwierig sein dürfte.
Was ist, wenn ich das Angebot annehme, und aufgrund meiner Tätigkeit im BR den neuen Job nicht anständig machen kann? Verletze ich dann meine arbeitsvertraglichen Pflichten?
Soll ich es darauf ankommen lassen. Wie wären meine Chancen beim Arbeitsgericht?
Mir gehen im Moment tausend Gedanken durch den Kopf.
Ich hoffe, Ihr könnt sie ein wenig ordnen. Vielen Dank schon mal dafür.
Viele Grüße C&A
Community-Antworten (4)
12.12.2006 um 22:33 Uhr
Hallo C&A,
als BR würde ich die Versetzung mindestens nach 99 (2) Nr. 4 verweigern. Als Nachteil würde ich die Behinderung Deiner Betriebsratsarbeit anführen. Ganz nebenbei würde ich noch die Nr. 3 anführen, da die im Betrieb Beschäftigten durch Dich nicht ordnungsgemäß vertreten würden und somit einen Nachteil hätten. U. U. greift auch noch Nr. 5, wenn der neue Arbeitsplatz nicht ausgeschrieben wurde. Dein Chef kann sich nur auf den aktuellen AV berufen, also sollte er eigentlich kleine Brötchen backen. Vielleicht kannst Du dich ja anders mit Ihm einigen, ohne direkt in die Konfrontation zu gehen?
12.12.2006 um 22:54 Uhr
C&A, mich wundert, dass ausdrücklich von einer Kündigung des Außendienstes geredet wurde, was Du ja offensichtlich schriftlich hast. Bist Du bei der Gewerkschaft und könntest mal rechtlich prüfen lassen, ob eine Versetzung in den Aussendienst so ohne weiteres möglich ist?
13.12.2006 um 23:35 Uhr
Hi C&A,
wenn in Deinem Vertrag Assistenz der VK-Leitung steht und Du aber doch einen anderen Job übernehmen sollst- nämlich einen Vertriebsjob, müßte der jetzige Vertrag doch gekündigt werden (Änderungskündigung), dort steht ja nicht Großkundenvertrieb. Da aber BR Mitglieder ordentlich nicht kündbar sind § 15 KSchG, wird man Dir keine Änderungskündigung aussprechen können. Außerordentliche Kündigung wird schwer. Ich würde mich erst vergewissern, ob eine Änderungskündigung notwendig ist, für Deinen Fall meine ich - und wenn dem so ist, würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Das Szenario sieht bei Außerordenlichen Kündigung folgendermaßen aus (nur mal so zur Info): AG versucht außerordentlich zu kündigen (nach § 103, soll er mal gerne tun) BR stimmz nicht zu!!! (braucht nicht mal zu begründen) - AG geht vor Arbeitsgericht und versucht die Zustimmungsersetzung einzuholen. Wir haben gerade so einen Fall laufen, und es könnte passieren, das unser Mitglied bald wieder voll dabei ist. Wenn nicht, gehts in die nächste Instanz. Es ist halt nicht so einfach ein BR-Mitglied loszu werden. Es wird ihm viel Geld kosten. Das Problem ist die Zermürbungstaktik der AGs, auch schon erlebt ...
Durchhalten und selbstbewuß Parieren und laßt Euch schulen, ganz wichtig! Wenn ihr BR Mitglieder zusammenhaltet, seid Ihr schon mal gut aufgestellt
schönen Gruß
15.12.2006 um 05:30 Uhr
@C&A
Hallo, - ich kann dem Beiträgen von Anahita u. Heinz nur zustimmen. Mit mir hat man (zwar in einer anderen Branche) das gleiche versucht, zweimal wurde die Zustimmung zur Versetzung vom BR verweigert. Die Ersetzung der Verweigerung vor Gericht hat unser GF nicht gewagt, weil er ahnt das mich das nicht abschrecken wird, weiter zu prozessieren, und das mit der Aussicht auf Erfolg. Bei mir sah es so aus, das ich vom Therapeutischen Mitarbeiter (Arbeitstherapeut) zum Betriebshandwerker mutieren sollte, incl. Änderungskündigung, Umgruppierung, Stundenreduzierung etc. Ich gehöre in unserem 5er BR auch zu denen die ihre Tätigkeit ernst nehmen und auch als Ehrenamt verstehen und habe unserem Sanierenden GF über die BR Arbeit schon erhebliche Schwierigkeiten zugunsten der Mitarbeiter gemacht, deshalb soll ich da verschwinden. Die seit Aug.05 andauernde, sich ständig ändernde Zermürbungstaktik war anfangs sehr belastend, - Gott sei Dank sind meine BR Kollegen an der Stelle konsequent auf meiner Seite, das hat die Angelegenheit bis jetzt erträglich gemacht. So wie ich Deine Postings lese und verstehe, hast Du gute Chancen mit der Unterstützung Deiner BR Kollegen die Situation zu meistern, - dazu wünsche ich Dir viel Erfolg.
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