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Instalationen von Kameras - Betriebsleiter zu einer Betriebsvereinbarung zwingen?

Y
Yüksi
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsleiter hat uns vor zwei jahren Informiert das er auf Grund von Diebstahl und Beschädigungen von Fahrzeugen auf den Parkplatz, Haupteingang .... insgesammt von vier Kameras war die rede. Wir haben es Damals lediglig zur kenntnis genommen. Mitlerweile sind es sechs Kameras und die ganzen aufzeichnungen werden gespeichert. Ich habe ihn aufgefordert mir Information über die ganzen Instalationen geben soll. Zum beispiel wieviel Kameras und wie lange die Aufzeichnungen aufbewahrt werden u.s.w. Er hat gesagt das es kein Problem ist und er mir es zusammenstellt. Da ich ihn nur zu gut kenne weiß ich das er nur Grass drüber Wachsen lassen möchte. JETZT MEINE FRAGE: Kann ich ihn zu einer Betriebsvereinbarung zwingen oder kann ich ihn dazu zwingen die ganze geschichte abzumontieren und wenn alles in die Hose geht kann ich ihn zur mindestens dazu zwingen mir die Info matrial über diese sachen zu geben.

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Community-Antworten (2)

P
packer

17.01.2007 um 12:20 Uhr

moin yüksi (oder lieber merhaba? dein nick klingt türkisch...),

klarer fall von mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtige anwendung einer technischen überrwachungseinrichtung! also folgend auch der § 76 zur bildung einer einigungsstelle wenn diese betriebsvereinbarung nicht fruchtet. und dann als keule der §76a zu den kosten derselben, die der AG dann tragen darf :) das tut weh...

also hast du als BR volle einsicht in alle technischen daten, standorte, vernetzungen, personen die zugang zu material haben etc etc. um daraus eine betriebsvereinbarung zu stricken.

es gibt übrigends etliche davon im netz. hilfreich ist es auch sich mal an den landesdatenbeauftragten zu wenden, z.b. für Ndsachsen:

http://www.lfd.niedersachsen.de/master/C291134_N13163_L20_D0_I560.html

für euch ist ferner zu prüfen, ob und in wie weit das bundesdatenschutzgesetz BDSG hier anwendung findet, welches du dir aussm netz googeln kannst...

zwingen kannst du ihn als betriebsrat nicht diese sachen sofort zu stoppen. es sei denn er verstösst grob gegen bestehende gesetze und es könnte daraufhin zu einer anzeige und einer gerichtsentscheidung kommen.

hoffe dir starthilfe gegeben zu haben,

Gruß vom packer

Y
Yüksi

17.01.2007 um 13:29 Uhr

Hi Packer danke für deine Antwort und mein name ist ein Türkischer name da hast du Recht.

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