Erstellt am 17.01.2007 um 11:20 Uhr von packer
moin yüksi (oder lieber merhaba? dein nick klingt türkisch...),
klarer fall von mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtige anwendung einer technischen überrwachungseinrichtung!
also folgend auch der § 76 zur bildung einer einigungsstelle wenn diese betriebsvereinbarung nicht fruchtet.
und dann als keule der §76a zu den kosten derselben, die der AG dann tragen darf :) das tut weh...
also hast du als BR volle einsicht in alle technischen daten, standorte, vernetzungen, personen die zugang zu material haben etc etc. um daraus eine betriebsvereinbarung zu stricken.
es gibt übrigends etliche davon im netz.
hilfreich ist es auch sich mal an den landesdatenbeauftragten zu wenden, z.b. für Ndsachsen:
http://www.lfd.niedersachsen.de/master/C291134_N13163_L20_D0_I560.html
für euch ist ferner zu prüfen, ob und in wie weit das bundesdatenschutzgesetz BDSG hier anwendung findet, welches du dir aussm netz googeln kannst...
zwingen kannst du ihn als betriebsrat nicht diese sachen sofort zu stoppen. es sei denn er verstösst grob gegen bestehende gesetze und es könnte daraufhin zu einer anzeige und einer gerichtsentscheidung kommen.
hoffe dir starthilfe gegeben zu haben,
Gruß vom packer
Erstellt am 17.01.2007 um 12:29 Uhr von Yüksi
Hi Packer danke für deine Antwort und mein name ist ein Türkischer name da hast du Recht.