Hallo zusammen! Wir haben mit unserem Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es sich bei einer Regelung um die Weiterleitung von Krankmeldungen um einen mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt handelt oder nicht. Wir sind der Meinung, dass wir nach § 87, 1 in der Mitbestimmung sind (Frage der Orndung des Betriebes), unser Arbeitgeber ist jedoch anderer Ansicht. Wir befürchten Nachteile für Mitarbeiter, deren Krankmeldungen auch an Stellen im Betrieb weitergeleitet werden, die nicht von dem Ausfall des Mitarbeiters betroffen sind.