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Frage der Ordnung des Betriebes?

V
vielfalt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir haben mit unserem Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es sich bei einer Regelung um die Weiterleitung von Krankmeldungen um einen mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt handelt oder nicht. Wir sind der Meinung, dass wir nach § 87, 1 in der Mitbestimmung sind (Frage der Orndung des Betriebes), unser Arbeitgeber ist jedoch anderer Ansicht. Wir befürchten Nachteile für Mitarbeiter, deren Krankmeldungen auch an Stellen im Betrieb weitergeleitet werden, die nicht von dem Ausfall des Mitarbeiters betroffen sind.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

18.05.2011 um 15:22 Uhr

Krankmeldungen auch an Stellen im Betrieb weitergeleitet werden, die nicht von dem Ausfall des Mitarbeiters betroffen

Die allererste Frage scheint mir hier §32 I BDSG zu sein: Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies ... nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.

Was hält euer Datenschutzbeauftragte von den Plänen des Arbgeb?

R
Rosalie

19.05.2011 um 11:10 Uhr

Hallo,

wie sich der AN bei Krankmeldungen verhalten soll ist schon im § 5 EFZG geregelt: er ist verpflichtet unverzüglich beim Arbeitgeber ( kann also auch der Pförtner sein) seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer anzuzeigen...... u.s.w. Falls der AG das detaillierter regeln möchte, habt ihr mitzubestimmen nach §87 Abs.1 Pkt.1 BetrVG. Das der AG da anderer Meinung ist , ist klar. ´Falls er nicht einlenkt > Beschlussfassen > Anwalt beauftragen.

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