Richtlinie für Reise und Bewirtungskosten - muss bei solchen Änderungen vorher der BR angehört werden (evtl. Mitbestimmung) ?
Hallo, die Geschäftsführung gibt eine neue Richtlinie zur Abrechnung von Reisekosten raus. In dieser Richtlinie werden Spesen und allgemeine Reisemodalitäten erheblich zum Schlechteren für die Arbeitnehmer verändert. Meine Fragen:
- Was ist die Definition von "Richtlinie" in Bezug auf rechtliche Bindung für den Arbeitnehmer ?
- Muss bei solchen Änderungen vorher der BR angehört werden (evtl. Mitbestimmung) ? Besten Dank für Hinweise, Gruß JK
Community-Antworten (6)
26.07.2006 um 23:29 Uhr
Hallo JK,
die "Richtlinie" ist wohl im Sinne einer Anweisung zu verstehen, welche von den AN beachtet werden muss.
Wird durch diese Richtlinie nur der Abrechnungsmodus geregelt oder auch die Dienstreise an sich definiert?
27.07.2006 um 01:42 Uhr
Das kann der AG - so denke ich - in der Höhe der Zahlung alleine regeln; grundsätzliche Regelungen sind durch § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG im Rahmen des MBR des BR zu treffen.
27.07.2006 um 19:12 Uhr
Hallo nochmal,
also die Richtline ist recht umfangreich (12 DIN-A 4 Seiten) und regelt von Definition der Dienstreise über Verkehrsmittelnutzung, Übernachtung, Versicherungsschutz, Genehmigungsauflagen bis hin Reisekostenabrechnung viele Details.
Wesentliche Änderungen: Bei Übernachtungen sind grundsätzlich Hotels der Mittelklasse zu buchen (Höchstbetrag darf 70,00 EUR incl. Frühstück und MwSt.). Es ist darauf zu achten, dass möglichst günstig übernachtet wird. Bei In- und Auslandsreisen ist eine Erstattung der Übernachtungskosten nur gegen Vorlage des Einzelnachweises möglich. Übernachtungspauschalen werden nicht erstattet.
Bei Bewirtungen während Dienstreisen im In- und Ausland wird die für den Tag der Bewirtung nach Abwesenheitsdauer zu berechnende Tagespauschale je Bewirtung um 40 % gekürzt. Für abgerechnete bzw. erhaltene Bewirtungen in Betriebsrestaurants ist der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Teilnehmer an einer Bewirtung (Mitarbeiter ohne Bewirtungsbeleg) geben die Kürzung der Tagespauschale im Rahmen der Reisekostenabrechnung ins System ein bzw. informieren die Personalabteilung.
Übernimmt der AG beim Besuch von Tagungen, Kursen und Seminaren die Kosten für Verpflegung und Übernachtung, besteht kein Anspruch auf Tagegeld.
Das sind jetzt 3 von mehreren Änderungen, wodurch nun die MA, welche häufig auf Dienstreisen sind, negativ betroffen sind.
27.07.2006 um 19:13 Uhr
@JK Auch wenn ich mich jetzt gaaaanz unbeliebt mache, aber ein "entgangener Vorteil ist kein Nachteil".
28.07.2006 um 11:04 Uhr
@ JK
Kann mich Kölner nur anschliessen, hier wird einfach Steuerrecht umgesetzt.
Die betroffenen KollegInnen haben aber die Möglichkeit, sich über ihre Steuererklärung den ein oder anderen Euro zurückzuholen!
28.07.2006 um 12:55 Uhr
Besten Dank für Eure Einschätzungen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
AGG und kein Ende
Vielleicht interssant für den einen oder anderen: die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständi
Ethik-Richtlinie, Code of conduct - Könnt ihr mir Tipps geben auf was alles zu achten ist?
Servus zusammen, bei uns soll eine Ethik-Richtlinie zum Tragen kommen. Könnt ihr mir Tipps geben auf was alles zu achten ist? Vielleicht hat auch schon jemand schon so eine Art Langzeiterfahrung mit
Urlaub/Lohnfortzahlung während Quarantäne
Quelle: Tagesschau.de Kein Urlaub nötig für die Quarantäne Stand: 26.08.2020 17:59 Uhr Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
Hallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu