Hallo,

bin vor ein paar Tagen in einem Stahlunternehmen mit ca. 13.500 Mitarbeitern als stellvertretender Betriebsrat reingewählt worden.
Vor ein paar Tagen war die erste Sitzung, wo auch der Vorsitzende und der Vertreter gewählt wurden.
Des Weiteren wurde uns am gleichen Tag folgende Unterlagen in die Hand gegeben, die der sogenannte Betriebsratsvorstand erstellt hat:
- Geschäftsordnung
- Ergänzung zur Geschäftsordnung
- Verfahrensordnung
- Richtlinie über die Geschäftsführung
- Richtlinie über die Betriebsratssitzung
- Richtlinie über die Betriebsratsberichte

Der Vorstand hat aus ihrer Mitte einen Geschäftsführer + vier (4) Bereichsleiter benannt,
die jetzt alle weiteren Beriebsräte in ihrer Arbeit kontrollieren sollen.
Diese werden in Gruppen aufgeteilt und sind den Bereichsleitern untergeordnet!
Des Weiteren haben sich die Betriebsräte bei diesen sogenannten Bereichsleitern an- und abzumelden!

Ist diese Vorgehensweise erlaubt.
Ich dachte, alle Betriebsratsmitglieder sind "gleichwertig" und jetzt stellt sich heraus, dass sich einige über die Gruppe stellen und somit das "Sagen" an sich reissen....!

Beste Grüße