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Direktionsrecht AG / Stundenabbau - Kann der Arbeitgeber das einfach anweisen?

MF
Mr. Floppy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen (IGM) und haben eine Gleitzeitvereinbarung von -30 Stunden bis +60 Stunden zum Quartalsende.

Der Arbeitgeber wollte eine BV abschließen, bei der die Gleitzeitstunden zum Jahresende auf Null gebracht werden sollen. Diese haben wir nicht unterschrieben.

Nun ging durch Geschäftsbeschluss ein Schreiben an die Vorgesetzten, dass ein 0-Durchlauf für Gleitzeit und Urlaub zum Jahresende verbindlich einzuhalten ist. Die Vorgesetzten und Mitarbeiter werden jetzt massiv unter Druck gesetzt.

Hintergrund: Der AG will für die geleisteten Stunden keine Rückstellungen bilden, da so etwas in der Bilanz nicht schön aussieht und wir jetzt einem neuen Gesellschafter gehören.

Meine Frage: Kann er das einfach anweisen? Kann er Mitarbeiter gegen deren Willen nach Hause schicken? Wie weit geht das Direktionsrecht des AG? Kann er ohne Zustimmung des BR die übrig gebliebenen Stunden einfach ausbezahlen? (Letztes Jahr in div. Abt. passiert) eventuell sogar verfallen lassen? Wenn die Stunden ausbezahlt werden, muss dann ein Zuschlag bezahlt werden?

Danke für eure Hilfe, das Thema kocht gerade ganz schön im Hause...

Mr. Floppy

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Community-Antworten (3)

M
matze83

11.10.2007 um 21:27 Uhr

HI

also m.E. nach wäre die BV, welche ihr richtigerweise nicht unterschrieben habt, eh ungültig. Nun das Schreiben.

Zum einen ist der Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen un dzu gewähren, d.h. es ist durchhaus im Sinne des Gesetzes den Urlaub in diesem jahr zu verbrauchen.

Die Überstunden einfach auszubezahlen oder verfallen (!) zu lassen, halte ich dagegen für nicht rechtens. IN eurem TV gibt es doch bestimmt auch eine Regelung unter welchen Umständen die Stunden ausbezahlt werden, bzw. verfallen. Schau da mal nach, oder ruf deiner GEW an, die wird dich da beraten.

MFG

E
ego112

12.10.2007 um 09:10 Uhr

Ich denke Ihr habt eine BRV zum Thema Gleitzeit? Ist es dort nicht geregelt wie mit den Stunden zu verfahren ist? Das Direktionsrecht des AG zieht hier nicht, da Ihr einen BR habt.

MF
Mr. Floppy

12.10.2007 um 10:33 Uhr

Danke matze83 u ego112

Urlaub ist klar! Urlaubsjahr = Kalenderjahr In der BV "Gleitzeit" ist nicht geregelt, wie mit den Stunden umzugehen ist. Da steht nur die Bandbreite von -30 bis +60 drin. Jetzt will der AG die Stunden per Anweisung auf "Null" fahren, bzw. auszahlen lassen. Viele Ma wollen das aber nicht! Das ist ja auch ein "GLEITZEITkonto" und kein "Überstundenkonto."

Danke für die Antworten,

Mr. Floppy

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