Hallo Forum,

wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen (IGM) und haben eine Gleitzeitvereinbarung
von -30 Stunden bis +60 Stunden zum Quartalsende.

Der Arbeitgeber wollte eine BV abschließen, bei der die Gleitzeitstunden zum Jahresende
auf Null gebracht werden sollen. Diese haben wir nicht unterschrieben.

Nun ging durch Geschäftsbeschluss ein Schreiben an die Vorgesetzten, dass ein 0-Durchlauf für Gleitzeit
und Urlaub zum Jahresende verbindlich einzuhalten ist.
Die Vorgesetzten und Mitarbeiter werden jetzt massiv unter Druck gesetzt.

Hintergrund: Der AG will für die geleisteten Stunden keine Rückstellungen bilden, da so etwas in der Bilanz nicht schön aussieht und wir jetzt einem neuen Gesellschafter gehören.

Meine Frage: Kann er das einfach anweisen? Kann er Mitarbeiter gegen deren Willen nach Hause schicken?
Wie weit geht das Direktionsrecht des AG?
Kann er ohne Zustimmung des BR die übrig gebliebenen Stunden einfach ausbezahlen?
(Letztes Jahr in div. Abt. passiert) eventuell sogar verfallen lassen?
Wenn die Stunden ausbezahlt werden, muss dann ein Zuschlag bezahlt werden?

Danke für eure Hilfe, das Thema kocht gerade ganz schön im Hause...

Mr. Floppy