Zwangs-Stundenabbau nach Virusattacke auf Firmenrechner - Rechte des (G)BR
Liebes Forum, folgender Fall: Firma wird am Dienstagnachmittag durch Computervirus lahmgelegt. Erst am Freitag sind die Rechner wieder einsatzbereit. Geschäftsführung will nun, dass MA am Donnerstag Zeitkonten abbauen, obwohl sie ihre Arbeitskraft angeboten haben und meines Erachtens nach die Verantwortung für die Virusattacke in einer "schlechten" IT der Firma liegt. Auch in der BV gibt es keine Möglichkeiten für die GF, einseitig Stundenabbau anzuordnen, außer in "dringenden betrieblichen Belangen". Nun kommt die Mail, dass sich der GBR und die GF auf obigen Abbauwunsch geeinigt haben. Frage: hier geht es doch um individuelle Rechte der AN auf Bezahlung ihrer Arbeit. Kann hier der GBR überhaupt die Rechte der AN einschränken? Ich denke nicht - bitte um Einschätzungen... danke! Viele Grüße totality1
Community-Antworten (13)
12.07.2017 um 12:58 Uhr
- Gibt es einen Grund, dass diese Regelung nicht vom örtlichen BR geregelt werden kann? Dann wäre der GBR schon mal nicht zuständig.
- Inwiefern der AG Zugriff auf die Zeitkonten haben könnte, müsstet Ihr in Eurer BV schauen. Möglich wäre das schon (was wären denn dringende betriebliche Belange, wenn nicht die Unmöglichkeit, die angebotene Arbeit anzunehmen?).
- Auch für den Fall der Zuständigkeit hat der GBR jedenfalls kaum im Sinne der AN gehandelt, wenn der Abbauwunsch des AG ohne jede Gegenleistung vereinbart wurde. Oder der Firma geht es wirklich schlecht.
12.07.2017 um 13:08 Uhr
Individualrechtlich wäre der AG im Annahmeverzug und müsste also zahlen.
Natürlich ist der BR in der Mitbestimmung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit - könnte also etwas regeln. Die Zuständigkeit des GBR würde ich hier auch anzweifeln und dies dem Arbeitgeber auch mitteilen.
12.07.2017 um 13:14 Uhr
"Dringende betriebliche Belange" zum Abbau von Überstunden dürften dann vorliegen, wenn Arbeiten de facto unmöglich sind. Das scheint mir hier der Fall gewesen zu sein.
12.07.2017 um 13:34 Uhr
Frage: Sind die AN nach Hause gegangen oder waren sie am Arbeitsplatz? Wenn sie nach Hause gegangen sind, haben sie ihre Arbeitskraft auch nicht angeboten.
12.07.2017 um 13:35 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Unsere BV sagt: "2.08 In Abstimmung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter kann eine unbegrenzte Anzahl von Gleitzeitstunden, halben bzw. ganzen Gleittagen in Anspruch genommen werden. Bei der zeitlichen Festlegung werden die persönlichen Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt, soweit ihnen nicht dringende betriebliche Belange oder Freizeitwünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen." Das lese ich eher als eine Bestimmung, die dem AN Möglichkeiten des Abbaus von Stunden einräumt, die der AG dann unter Hinweis z.B. auf zu viele Aufträge abschmettern könnte. Andersrum lese ich darin eigentlich nicht, dass der AG ohne Berücksichtigung der Wünsche des AN die AN nach Hause schicken kann.
12.07.2017 um 13:37 Uhr
Die AN waren in der Firma und haben darauf gewartet, dass / ob die Systeme vielleicht wieder funktionieren (hat die IT nicht hinbekommen). Daraufhin wurden sie wieder nach Hause geschickt. Einige AN blieben zuhause und haben ein Virenupdate zuhause eingespielt - haben die nun ihre Arbeitskraft angeboten oder nicht? schwierig zu sagen....
12.07.2017 um 13:38 Uhr
Die Zuständigkeit des GBR kann ich hier auch nicht erkennen. Es gibt für mich keinen Grund, dies unternehmenseinheitlich regeln zu müssen (Vielleicht kann ja im Betrieb A einen halben Tag lang der Hof gefegt werden, während in Betrieb B die LKW ausgesaugt werden, oder andere Tätigkeiten die ohne IT gemacht werden können)..
Was haben die Mitarbeiter eigentlich am Mittwoch gemacht?
12.07.2017 um 13:40 Uhr
Zitat (WillsWissen): "Wenn sie nach Hause gegangen sind, haben sie ihre Arbeitskraft auch nicht angeboten."
Eine sehr ungewöhnliche Betrachtungsweise! Warum sind sie dann in den Betrieb gekommen? Um den privaten Kalender umzublättern?
12.07.2017 um 13:50 Uhr
Der Mittwoch war auch ein Abwart-Tag nach dem Motto: kriegt die IT das wieder hin? Die meisten AN haben sich über Whatsapp-Gruppen zusammengeschlossen und wurden so von der GL informiert. Wo möglich, hat man mit Telefon und Zettel weitergearbeitet.
12.07.2017 um 15:59 Uhr
Wie ist es überhaupt möglich dass sich hier Arbeitgeber und GBR so schnell einigen konnten? Hat denn zufälligerweise gerade am Mittwoch eine GBR-Sitzung stattgefunden?
Ich halte es schlechterdings für unmöglich dass hier eine Einigung mit dem GBR erfolgt sein kann.
12.07.2017 um 16:29 Uhr
Entweder der GBR tagte ohnehin gerade oder war sogar gerade im Gespräch mit dem AG (es laufen Verhandlungen über eine neue BV) - oder aber es lief formwidrig per Email ...
12.07.2017 um 20:14 Uhr
Zitat Pjöööng Die Zuständigkeit des GBR kann ich hier auch nicht erkennen. Es gibt für mich keinen Grund, dies unternehmenseinheitlich regeln zu müssen
Die Zuständigkeit nach §87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG liegt grundsätzlich bei den örtlichen BR'ten, es sei denn, die BR'te hätten den GBR per Übertragungsbeschluß für die Verhandlungen und den Abschluß der BV legitimiert
13.07.2017 um 13:02 Uhr
Hallo Totality, nach Deiner Präzisierung zu den betrieblichen Belangen ist klar, dass der AG auf Grundlage Eurer BV keinen Überstundenabbau aus dem Arbeitszeitkonto verlangen kann. Und beim GBR würde ich Rabatz machen. In welcher Form da was klug ist, müsst Ihr überlegen. Ich würde das mit einem Rechtskundigen besprechen wollen.
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