Liebes Forum,
folgender Fall: Firma wird am Dienstagnachmittag durch Computervirus lahmgelegt. Erst am Freitag sind die Rechner wieder einsatzbereit. Geschäftsführung will nun, dass MA am Donnerstag Zeitkonten abbauen, obwohl sie ihre Arbeitskraft angeboten haben und meines Erachtens nach die Verantwortung für die Virusattacke in einer "schlechten" IT der Firma liegt. Auch in der BV gibt es keine Möglichkeiten für die GF, einseitig Stundenabbau anzuordnen, außer in "dringenden betrieblichen Belangen". Nun kommt die Mail, dass sich der GBR und die GF auf obigen Abbauwunsch geeinigt haben.
Frage: hier geht es doch um individuelle Rechte der AN auf Bezahlung ihrer Arbeit. Kann hier der GBR überhaupt die Rechte der AN einschränken? Ich denke nicht - bitte um Einschätzungen... danke!
Viele Grüße
totality1