Kurzarbeit "Null" - Sind Betriebsratsmitglieder von dieser Regelung ausgeschlossen?
In unserem Betrieb soll in den nächsten Wochen für verschiedene Arbeitnehmer Kurzarbeit "Null" beantragt werden. Sind Betriebsratsmitglieder von dieser Regelung ausgeschlossen? Können Betriebsratsmitglieder in Kurzarbeit geschickt werden? Müssen Auszubildende weiter beschäftigt werden?
Community-Antworten (3)
11.10.2007 um 14:09 Uhr
Hallo Ich wüßte nicht, weshalb BR Mitglieder von Kurzarbeit ausgenommen werden sollten. Schließlich dürfen sie ja keinen Vor- oder Nachteil durch ihre BR- Arbeit haben.
11.10.2007 um 14:34 Uhr
. . . aber BR- Arbeit können sie in der Zeit auch trotz Kurzarbeit Null machen . . .
12.10.2007 um 15:45 Uhr
Leider helfen mir Eure Antworten nicht wirklich weiter. Ich habe kein Gleichbehandlungsproblem. Vielleicht ist es verständlicher wenn ich ein (eher unwahrscheinliches) Beispiel konstruiere: "Der AG schickt den kompletten BR in Kurzarbeit "NULL" und vom Arbeitsamt werden alle BR-Mitglieder vorübergehend vermittelt. Wer kümmert sich um die AN, die noch im Betrieb verbleiben. Was ist mit den Azubi?
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