In unserem Betrieb soll in den nächsten Wochen für verschiedene Arbeitnehmer Kurzarbeit "Null" beantragt werden. Sind Betriebsratsmitglieder von dieser Regelung ausgeschlossen?
Können Betriebsratsmitglieder in Kurzarbeit geschickt werden?
Müssen Auszubildende weiter beschäftigt werden?