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Kurzarbeit "Null" - Sind Betriebsratsmitglieder von dieser Regelung ausgeschlossen?

U
Ulli
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb soll in den nächsten Wochen für verschiedene Arbeitnehmer Kurzarbeit "Null" beantragt werden. Sind Betriebsratsmitglieder von dieser Regelung ausgeschlossen? Können Betriebsratsmitglieder in Kurzarbeit geschickt werden? Müssen Auszubildende weiter beschäftigt werden?

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Community-Antworten (3)

C
carrie

11.10.2007 um 14:09 Uhr

Hallo Ich wüßte nicht, weshalb BR Mitglieder von Kurzarbeit ausgenommen werden sollten. Schließlich dürfen sie ja keinen Vor- oder Nachteil durch ihre BR- Arbeit haben.

W
wölfchen

11.10.2007 um 14:34 Uhr

. . . aber BR- Arbeit können sie in der Zeit auch trotz Kurzarbeit Null machen . . .

U
Ulli

12.10.2007 um 15:45 Uhr

Leider helfen mir Eure Antworten nicht wirklich weiter. Ich habe kein Gleichbehandlungsproblem. Vielleicht ist es verständlicher wenn ich ein (eher unwahrscheinliches) Beispiel konstruiere: "Der AG schickt den kompletten BR in Kurzarbeit "NULL" und vom Arbeitsamt werden alle BR-Mitglieder vorübergehend vermittelt. Wer kümmert sich um die AN, die noch im Betrieb verbleiben. Was ist mit den Azubi?

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