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Plötzlich Arbeitskleidung - umziehen dann Arbeitszeit?

K
katerpaule
Mai 2019 bearbeitet

Unser neuer Geschäftsführer möchte Arbeitskleidung bereitstellen (Cnc Betrieb) , Arbeitshose+ T-shirt ohne Aufdruck der Firma. Als BR sind wir doch da Mitbestimmungdpflichtig und gehört dann das umziehen mit zur Arbeitszeit? Im Haustarifvertrag steht nichts geschrieben und vorher gab es keine gestellte Arbeitskleidung. Danke

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

10.05.2019 um 08:32 Uhr

Wenn der Arbeitgeber es verlangt, dass alle die Kleidung tragen müssen, ist das umziehen Arbeitszeit.

P
Pickel

10.05.2019 um 11:21 Uhr

Kratzbürstes Antwort ist falsch

T
takkus

10.05.2019 um 11:36 Uhr

@Pickel: erklär mal. Ein einfaches "Kratzbürstes Antwort ist falsch" hingerotze ist sehr dürftig.

P
Pickel

10.05.2019 um 14:31 Uhr

Sie ist falsch. Erklärungen schulde ich dir sicher nicht.

R
rsddbr

10.05.2019 um 15:04 Uhr

Zitat Pickel: "Erklärungen schulde ich dir sicher nicht."

Der/die Fragesteller_in würde sich aber wohl über eine richtige Antwort freuen. Dein Verhalten ist einfach nur ignorant und selbstherrlich anderen Menschen gegenüber.

C
celestro

10.05.2019 um 15:20 Uhr

Wenn der AG dem AN die Kleidung "gibt" und er diese auch mit nach Hause nehmen und dort anziehen kann, warum sollte der AG die Zeit dann bezahlen? Ausnahme wäre natürlich, wenn die Kleidung besonders auffällig oder mit riesiger Werbung überzogen ist. Als lebende Werbefläche muß niemand rumlaufen.

Wenn der AN die Kleidung aber nicht von der Arbeit entfernen darf (und Sie somit immer vor Ort anzieht), muß er das mMn als Arbeitszeit bezahlen.

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