Erstellt am 10.05.2019 um 06:32 Uhr von Kratzbürste
Wenn der Arbeitgeber es verlangt, dass alle die Kleidung tragen müssen, ist das umziehen Arbeitszeit.
Erstellt am 10.05.2019 um 09:21 Uhr von Pickel
Kratzbürstes Antwort ist falsch
Erstellt am 10.05.2019 um 09:36 Uhr von takkus
@Pickel: erklär mal. Ein einfaches "Kratzbürstes Antwort ist falsch" hingerotze ist sehr dürftig.
Erstellt am 10.05.2019 um 10:03 Uhr von BRPaul
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html
vielleicht hilft das hier weiter
Erstellt am 10.05.2019 um 12:31 Uhr von Pickel
Sie ist falsch. Erklärungen schulde ich dir sicher nicht.
Erstellt am 10.05.2019 um 13:04 Uhr von rsddbr
Zitat Pickel: "Erklärungen schulde ich dir sicher nicht."
Der/die Fragesteller_in würde sich aber wohl über eine richtige Antwort freuen. Dein Verhalten ist einfach nur ignorant und selbstherrlich anderen Menschen gegenüber.
Erstellt am 10.05.2019 um 13:20 Uhr von celestro
Wenn der AG dem AN die Kleidung "gibt" und er diese auch mit nach Hause nehmen und dort anziehen kann, warum sollte der AG die Zeit dann bezahlen? Ausnahme wäre natürlich, wenn die Kleidung besonders auffällig oder mit riesiger Werbung überzogen ist. Als lebende Werbefläche muß niemand rumlaufen.
Wenn der AN die Kleidung aber nicht von der Arbeit entfernen darf (und Sie somit immer vor Ort anzieht), muß er das mMn als Arbeitszeit bezahlen.