Unterschiedliche Arbeitszeiten in einer Abteilung
Hallo,
folgende Situation. In unserem Unternehmen gibt es eine Abteilung bestehend aus 6 Personen zzgl. dem Abteilungsleiter. Diese soll gem. Anordnung der GF täglich bis 17 Uhr besetzt sein. Nun ist es so das dies so geschieht, dass das groh der MAs (5 Kollegen) täglich von 7-15:30 Uhr arbeitet und es eine sog. Spätschicht gibt, die von 8:30-17:00 Uhr dann arbeitet. (1 Kollege) Dies findet im wöchentlichen Wechsel statt.
Ein MA muss diese Spätschicht gar nicht wahrnehmen, da diesem angeblich mündlich zugesagt wurde (als er im Zuge der Integrierung seines alten AGs in unser Unternehmen kam) das er diese Spätschicht nicht wahrzunehmen hat.
Nun ist ein weiterer MA dieser Abteilung aus der Elternzeit zurückgekommen und möchte diese Spätschicht nicht mehr wahrnehmen, da diese nicht mit dem Nachwuchs vereinbar ist. Die Abteilungsleitung scheint dem nicht abgeneigt.
Ist dies ohne Weiteres möglich?
Danke für Antworten.
Community-Antworten (7)
10.05.2019 um 07:27 Uhr
Fragst du als BR oder Betroffener?
10.05.2019 um 10:46 Uhr
Rechtlich ist das natürlich möglich - aber seien wir doch mal ehrlich - Arbeit ist doch nicht Ponyhof, wo jeder machen kann was er will bzw. das bekommt was ihm am besten in den Kram passt. Da setzt man sich mit allen Kollegen des Teams zusammen und bespricht das. Und ja alle haben unterschiedliche Intressen und Bedürfnisse - da muss dann eine Intresenabwägung passieren und wenn man dann auch mal nicht auf alle Befindlichkeiten rücksicht nehmen kann muss der AG (oder der Abteilungsleiter) halt eine Entscheidung treffen - das nennt sich dann Personal Führung. Und alle 6 Wochen mal eine Woche 1,5 Stunden länger machen - das sollte man schon organisiert bekommen.
10.05.2019 um 10:52 Uhr
Danke. Ich mach das ganz neu und hatte noch keine Schulung bisher und das Thema kam eben auf. Und da hing ich etwas in den Seilen. Was gibt es bei sowas den für rechtl. Literatur die ich ggf konsultieren kann bzw wo bekomme ich so Infos her?
10.05.2019 um 11:24 Uhr
Sollte man organisiert bekommen? Und das von einem BR? Da scheint mir ja der AG besser drauf zu sein. Der kennt wohl auch den Begriff der Billigkeit. Der BR sollte seine Mitbestimmung ausüben und auch § 80 Abs.1 nr.2b im Blick haben.
10.05.2019 um 12:37 Uhr
"Was gibt es bei sowas den für rechtl. Literatur die ich ggf konsultieren kann bzw wo bekomme ich so Infos her?"
Welche Infos genau meinst Du? Das man sich zunächst einmal zusammen setzt und darüber redet, findest Du in keinem Buch.
10.05.2019 um 13:49 Uhr
Hmm alle 6 Wochen ginge das bei ihm. Das wäre ja auch fair. Diese Fairness macht 1 Mitarbeiter schon dauerhaft nicht mit. Jetzt will ein 2ter das nicht mitmachen. So verstehe ich den Augangsthread.
10.05.2019 um 21:46 Uhr
romolus_84 Die Abteilungsleitung scheint dem nicht abgeneigt.. Ist dies ohne Weiteres möglich? Möglich ist zunächst mal alles, was der Vorgesetzte bzw. AG erlaubt.
Krambambuli *Sollte man organisiert bekommen? Und das von einem BR? * Ja genau und das ist auch gut so, denn der BR vertritt die Interessen ALLER Beschäftigten. Das alle 4-6 Wochen zu organisieren finde auch ich durchaus zumutbar, da bin ich ganz bei Kjarrigan. Wenn es Freiwillige gibt, die lieber Spätdienst machen und ihr diesen abnehmen, ok! Aber zunächst mal sollte es schon gerecht verteilt werden.
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