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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV - Mindestanzahl der Personen bei der Wahl

G
GemKu
Mai 2019 bearbeitet

Wir - der BR - wollen bei uns eine SBV installieren. Im Betrieb haben wir 9 Schwerbehinderte und Gleichgestellte (SuG), von denen wir es auch wissen. Die Mindestanzahl für die Zulassung einer Wahl ist ja 5. Müssen jetzt bei der Wahlversammlung auch mindestens 5 SuG vor Ort sein bzw. daran teilnehmen, um eine Wahl durchführen zu können?

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

09.05.2019 um 15:18 Uhr

K
krambambuli

09.05.2019 um 23:21 Uhr

Wie so macht der BR das?

C
celestro

10.05.2019 um 02:01 Uhr

"Wird in einem Betrieb zum ersten mal eine Schwerbehindertenvertretung gewählt, können zur Wahlversammlung der (schwer-)behinderten Menschen eines Betriebs oder einer Dienststelle einladen:

drei Wahlberechtigte
der Betriebs- oder Personalrat
das zuständige Integrationsamt

https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/wahl"

also wieso nicht?

G
GemKu

10.05.2019 um 13:17 Uhr

Wir sind von einer Person angesprochen worden, dass Sie gerne eine SBV hätte. Und der BR ist laut Gesetz dazu verpflichtet auf die Wahl einer SBV hinzuwirken. Also müssen wir tätig werden.

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