Hallo Zusammen,
Bei uns fand die Wahl des SBV im Juni statt. Es wurden SBV, 1. Stellv. SBV und 2. Stellv. SBV gewählt.
Ich wurde als 1. stellv. SBV gewählt. Nun stelle ich fest, dass ich keine Infos vom SBV bekommen, z.B. Namen der schwerbehinderten Mitarbeiter, deren Interesse auch ich vertreten soll. Ich konnte herausfinden, dass der 2. stellv. SBV (Assistentin der GL) die Liste hat.
Meine Frage: gibt es gesetzliche Grundlage, mit der ich gegenüber SBV begründen kann, dass ich Informationsrechte habe? Ich bin bei diesem Amt neu und darf erst im Dezember nur eine Schulung bekommen. Ich möchte gerne vorher wissen, ob ich Informationsrechte hätte.

Vielen Dank für eure Hilfe.