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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV-Wahl - Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl?

Q
quiltrr
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns stehen SBV-Wahlen an (vereinfachtes Verfahren). Der bisherige SBV lädt zur Wahlversammlung ein.

Soweit, so gut. Jetzt befürchtet er, dass von der Handvoll Schwerbehinderter keiner teilnimmt. Kann er zur Not die Wahl alleine durchführen? Gibt es eine Mindest-Teilnhmerzahl`?

Ich finde leider auf allen SBV-Seiten keine entsprechende Antwort und hoffe auf eure Hilfe.

2.63401

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

28.10.2010 um 16:18 Uhr

Mindestteilnehmerzahl 1 Wahlberchtigter. Wenn also dieSBV selbst wahlberechtigt ist, weil schwerbehindert/gleichgestellt, macht sie eine Wahl mit ihr als Teilnehmer. Nur muss sie auch dann alles formell richtig lt. Wahlordnung incl. Protokoll durchziehen. Also auch mit Wahl Wahlleitung/ Kandidatenvorschläge, Wahlzelttel usw.

Sie sollte aber versuchen doch einige Wahlberechtigte und Koll. welche ggf. für mandate SBV oder Stellvertreter bereitstehen für die Wahlversammlung zu gewinnen. Die Zeit der Teilnahme ist ja arbeitszeit.

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