Bei uns stehen SBV-Wahlen an (vereinfachtes Verfahren). Der bisherige SBV lädt zur Wahlversammlung ein.

Soweit, so gut. Jetzt befürchtet er, dass von der Handvoll Schwerbehinderter keiner teilnimmt. Kann er zur Not die Wahl alleine durchführen? Gibt es eine Mindest-Teilnhmerzahl`?

Ich finde leider auf allen SBV-Seiten keine entsprechende Antwort und hoffe auf eure Hilfe.