Hallo Forum,

Frage bezüglich einer befristeten Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers (Erhöhung ist gering/ 2Std pro Woche und war nicht ausschreibungspflichtig).

Bin mir hier im Bezug auf das MBR des BR nicht sicher. Habe den Fitting und den Däubler/Klebe gewälzt und die RN 40 zum §99 im Fitting bringt mich jetzt ins Grübeln.
Habe ich am Ende bei dieser Art von Stundenerhöhung gar kein MBR?

Vorab schon mal Danke für weiterführende Beiträge!
MfG ambu!