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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MBR bei Stundenerhöhungen?

A
ambu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

Frage bezüglich einer befristeten Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers (Erhöhung ist gering/ 2Std pro Woche und war nicht ausschreibungspflichtig).

Bin mir hier im Bezug auf das MBR des BR nicht sicher. Habe den Fitting und den Däubler/Klebe gewälzt und die RN 40 zum §99 im Fitting bringt mich jetzt ins Grübeln. Habe ich am Ende bei dieser Art von Stundenerhöhung gar kein MBR?

Vorab schon mal Danke für weiterführende Beiträge! MfG ambu!

5.12202

Community-Antworten (2)

E
ego112

08.10.2007 um 15:36 Uhr

Kann mit Deiner RN 40 zum §99 nichts anfangen. Habe gesucht aber nichts gefunden. Schlage Dir den §87 und analog hierzu die RN 75 im DKK vor.

G
Gevatter

09.10.2007 um 14:51 Uhr

Ist ein bißchen verzwickt. Grundsätzlich besteht zwar eine Mitbestimmung bei einer Erhöhung der Arbeitszeit, aber bei einer derart geringfügigen braucht es einen konkreten Anhaltspunkt. Sollte es bei euch Arbeitsverträge geben, die über 2Std / Wo laufen, und derer gibt es mindestens 2 in euerem Haus, dann bejaht das BAG die Mitbestimmung. Sollte dies nicht der Fall sein, wovon ich mal ausgehe, habt ihr kein MBR.

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