Meine Frage zum aktuellen, gestrigen Urteil habe ich durch Recherche nicht beantwortet bekommen. Nachdem gestern das BAG urteilte, dass es dem AG möglich ist ab dem 1.Tag ein ärztl. Attest vorgelegt zu bekommen stellt sich die große Frage nach dem MBR des BR. Im Allgemeinen war es bisher so, dass die kollektive Anordnung unter die dringende MBR fiel. Hat sich daran etwas geändert? Wir haben heute Betr.Versammlung und ich würde meinen Kollegen schon gern etwas dazu antworten.
Meines Erachten hat sich das BAG hierzu sehr bedeckt gehalten - zumindest habe ich nichts finden können.