Unser AG hat für kommenden Samstag (normalerweie arbeitsfrei) festgelegt, dass ein Teil des Innendienstes arbeiten muss, um die Inventurzahlen vom Freitag in die EDV einzutippen. Der BR wurde hierzu bis heute nicht um seine Zustimmung gebeten.

In der Kommentierung zum § 87 BetrVG wird erwähnt, dass nicht vom BR genehmigte Überstunden von den Arbeitnehmern nicht akzeptiert werden müssen, dass sie diese ablehnen können.

Heisst das, dass wir den betroffenen AN schlimmstenfalls sagen können, dass sie Samstag, trotz anders lautender Anweisung von 'oben', nicht zu erscheinen brauchen?
Oder gibt es da wieder einen Haken den ich überlesen habe? ;-)