In der Kommentierung zum § 87 BetrVG wird erwähnt, dass nicht vom BR genehmigte Überstunden von den Arbeitnehmern nicht akzeptiert werden müssen, dass sie diese ablehnen können.
Heisst das, dass wir den betroffenen AN schlimmstenfalls sagen können, dass sie Samstag, trotz anders lautender Anweisung von 'oben', nicht zu erscheinen brauchen?
Oder gibt es da wieder einen Haken den ich überlesen habe? ;-)
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