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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Samstagsarbeit ohne BR-Zustimmung?

S
Sternburg
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat für kommenden Samstag (normalerweie arbeitsfrei) festgelegt, dass ein Teil des Innendienstes arbeiten muss, um die Inventurzahlen vom Freitag in die EDV einzutippen. Der BR wurde hierzu bis heute nicht um seine Zustimmung gebeten.

In der Kommentierung zum § 87 BetrVG wird erwähnt, dass nicht vom BR genehmigte Überstunden von den Arbeitnehmern nicht akzeptiert werden müssen, dass sie diese ablehnen können.

Heisst das, dass wir den betroffenen AN schlimmstenfalls sagen können, dass sie Samstag, trotz anders lautender Anweisung von 'oben', nicht zu erscheinen brauchen? Oder gibt es da wieder einen Haken den ich überlesen habe? ;-)

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Community-Antworten (2)

T
trucker

07.10.2007 um 21:42 Uhr

Es ist korrekt, dass der BR den Überstunden zustimmen muß und wenn er nicht gefragt wurde, sollte er den AG darauf ansprechen und diese Überstunden ablehnen. Wenn der BR die Mitarbeiter dazu auffordert nicht den Anweisungen der GF zu folgen ohne den AG zu informieren, gibt dies ein Problem für den BR. Der BR würde dann genau das selbe tun wie der AG und dies geht nicht. Der AG seinerseits könnte hier behaupten, der BR ruft zur Arbeitsverweigerung auf. Dies ist meine Sichtweise der Dinge.

L
Lotte

07.10.2007 um 23:11 Uhr

Sternburg, trucker hat insofern Recht, als dass Ihr nicht weisungsbefugt seid. Helfen könnte ein Antrag bei Gericht auf eine einstweilige Verfügung. Dazu solltet Ihr einen Rechtsanwalt kontaktieren. Hupfendudel hat allerdings gezeigt, dass es auch ohne RA geht, aber dann muss alles wasserdicht sein. Sieh mal Beitrag 15345, der könnte für Euch interessant sein.

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