Wir benötigen mal dringend eine Erläuterung des Paragraphen 315 BGB in Bezug auf eine
Vergütung bei voller Freistellung ohne Urlaubabzug und Anrechnung des Gleitzeitguthaben.

Folgender Fall:

Auf Grund von Umbaumaßnahmen will unser AG das unsere Mitarbeiter ihren Urlaub dafür aufbrauchen, statt die vorhandene Gleitzeitregelung zu nutzen. Mit uns als Betriebsrat ist bisher nicht gesprochen wurden.

Wir wollen jetzt dagegen vorgehen, könnt Ihr uns helfen.