BGB 315 - Kann uns den mal jemand erläutern
Wir benötigen mal dringend eine Erläuterung des Paragraphen 315 BGB in Bezug auf eine Vergütung bei voller Freistellung ohne Urlaubabzug und Anrechnung des Gleitzeitguthaben.
Folgender Fall:
Auf Grund von Umbaumaßnahmen will unser AG das unsere Mitarbeiter ihren Urlaub dafür aufbrauchen, statt die vorhandene Gleitzeitregelung zu nutzen. Mit uns als Betriebsrat ist bisher nicht gesprochen wurden.
Wir wollen jetzt dagegen vorgehen, könnt Ihr uns helfen.
Community-Antworten (2)
05.10.2007 um 18:39 Uhr
Grundsätzlich weißt zwar der AG den Urlaub zu, hat dabei aber die Wünsche des AN zu beachten. Wenn ihr (die Mannschaft und BR) dagegen vorgehen wollt, sollten alle MA Urlaubsanträge stellen und sich bei nicht gewähren beim BR beschweren. Ihr habt den 87 I Ziff 5, den könnt ihr bis in die Einigung treiben ;-)
05.10.2007 um 18:52 Uhr
@ NEC,
§ 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei?????hä???
Fragen zum Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetzes oder der TV! Mit dem BR!
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