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Arbeitgeber weigert sich nach stempelzeiten abzurechnen

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Verahulsmann
Mai 2019 bearbeitet

Es wurde eine stempeluhr installiert, den Mitarbeitern wurde gesagt das keine std zettel mehr ausgefüllt werden müssen da gestempelt wird . Nun weigert sich mein AG danach abzurechnen . Ist das zulässig ? Man bekommt noch nicht mal einen Ausdruck von der zeiterfassung .

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Community-Antworten (11)

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Cyber99

07.05.2019 um 13:20 Uhr

Der Arbeitgeber darf Alles - wenn man ihn lässt! Auf welcher Grundlage wird denn jetzt überhaupt abgerechnet? Gibt´s bei Euch einen Betriebsrat?

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rsddbr

07.05.2019 um 13:27 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat? Dieser wäre mitbestimmungspflichtig und es sollte eine Betriebsvereinbarung über die Zeiterfassung (und damit verbunden Zeitkonten, Mehrarbeit etc.) bestehen.

Ohne einen Betriebsrat unterliegt die Art und Weise der Zeiterfassung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn er nicht die elektronische Zeiterfassung zur Abrechnung nutzt, wonach wird es denn dann gemacht? Habt ihr Zeitkonten oder wird mit der Zeiterfassung nur die tatsächliche Anwesenheit kontrolliert?

Letztendlich musst du die im Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung erbringen und der Arbeitgeber muss diese entsprechend vergüten. Wird Mehrarbeit angeordnet, so ist diese durch Freizeitausgleich abzugelten oder zusätzlich zu vergüten.

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Verahulsmann

07.05.2019 um 13:41 Uhr

Abgerechnet wird in meinem Fall gar nicht derzeit.

Mein (mittlerweile ehemaliger Vorgesetzte weigert sich dieses zu tun )

Es wurden vorher stundenzettel geschrieben , diese wurden aber eingestellt einen Monat nach Aktivierung der stempeluhr

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RoterFaden

07.05.2019 um 18:37 Uhr

Als erste Maßnahme empfehle ich euch dringend, selbst wieder Stundenzettel zu schreiben bis das Thema geklärt ist. Wie war das vorher geregelt: konntet ihr Mehrarbeit ansammeln? Habt ihr feste Arbeitszeiten? Und: habt ihr einen Betriebsrat?

B
BR4life

08.05.2019 um 12:08 Uhr

Wer hat den Stempeluhr installieren lassen ? Normalerweise macht das doch der der AG. Und nun will er dardrüber nicht abrechen. Mach für mich irgendwie keinen Sinn.

Oder hat es morgens PUFF gemacht und die Stempeluhr war da?

C
celestro

08.05.2019 um 12:12 Uhr

@BR4life

Was an:

"Mein (mittlerweile ehemaliger Vorgesetzte weigert sich dieses zu tun )"

hast Du nicht verstanden?

B
BR4life

08.05.2019 um 12:35 Uhr

@Clestro das mit dem ehemaligen Vorgesetzten hab ich auch gelesen. In der Frage steht aber das "Nun weigert sich mein AG danach abzurechnen"

Wer den nun AG oder Vorgesetzter?

V
Verahulsmann

08.05.2019 um 13:12 Uhr

Mein ehemaliger AG weigert sich. Die Abrechnungen bearbeitet meine ehem. Vorgesetzte diese verweigert Einsicht in die Zeiten die erfasst wurden und somit schrieb sie mir das nicht abgerechnet wird.

C
celestro

08.05.2019 um 15:12 Uhr

"Die Abrechnungen bearbeitet meine ehem. Vorgesetzte diese verweigert Einsicht in die Zeiten die erfasst wurden"

Wem verweigert Sie denn die Einsicht? Und wer braucht überhaupt Einsicht, wenn SIE SELBST die Abrechnungen bearbeitet? Und wenn die ehem. Vorgesetzte da irgendwas verweigert, wieso verweigert dann Deiner Ansicht nach der AG?

Was unternimmt der AG denn, damit die Abrechnung durchgeführt wird? Und wieso kann die ehem. Vorgesetzte überhaupt Einsicht verweigern? Die Zugriffsrechte müsste man doch einfach ändern können, oder?

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RoterFaden

08.05.2019 um 17:32 Uhr

Ich verweigere jetzt weitere Antworten so lange nicht bekannt ist, ob ihr jetzt einen BR habt oder nicht...

P
Pjöööng

08.05.2019 um 19:35 Uhr

Verstehe ich das richtig?

  • Du bist bei Deinem Arbeitgeber ausgeschieden.
  • Dein ehemaliger Arbeitgeber verweigert jetzt eine korrekte Abrechnung.
  • Du hast wegen der Stempeluhr keine eigenen Aufschriebe zu Deinen Arbeitszeiten.

Das ist eine ziemlich blöde Situation., da Du bei einer Klage Deine Forderungen belegen musst. Ohne Anwalt wirst Du nicht weit kommen.

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