Erstellt am 07.05.2019 um 11:20 Uhr von Cyber99
Der Arbeitgeber darf Alles - wenn man ihn lässt!
Auf welcher Grundlage wird denn jetzt überhaupt abgerechnet?
Gibt´s bei Euch einen Betriebsrat?
Erstellt am 07.05.2019 um 11:27 Uhr von rsddbr
Habt ihr einen Betriebsrat? Dieser wäre mitbestimmungspflichtig und es sollte eine Betriebsvereinbarung über die Zeiterfassung (und damit verbunden Zeitkonten, Mehrarbeit etc.) bestehen.
Ohne einen Betriebsrat unterliegt die Art und Weise der Zeiterfassung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn er nicht die elektronische Zeiterfassung zur Abrechnung nutzt, wonach wird es denn dann gemacht? Habt ihr Zeitkonten oder wird mit der Zeiterfassung nur die tatsächliche Anwesenheit kontrolliert?
Letztendlich musst du die im Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung erbringen und der Arbeitgeber muss diese entsprechend vergüten. Wird Mehrarbeit angeordnet, so ist diese durch Freizeitausgleich abzugelten oder zusätzlich zu vergüten.
Erstellt am 07.05.2019 um 11:41 Uhr von Verahulsmann
Abgerechnet wird in meinem Fall gar nicht derzeit.
Mein (mittlerweile ehemaliger Vorgesetzte weigert sich dieses zu tun )
Es wurden vorher stundenzettel geschrieben , diese wurden aber eingestellt einen Monat nach Aktivierung der stempeluhr
Erstellt am 07.05.2019 um 16:37 Uhr von RoterFaden
Als erste Maßnahme empfehle ich euch dringend, selbst wieder Stundenzettel zu schreiben bis das Thema geklärt ist.
Wie war das vorher geregelt: konntet ihr Mehrarbeit ansammeln?
Habt ihr feste Arbeitszeiten?
Und: habt ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 08.05.2019 um 10:08 Uhr von BR4life
Wer hat den Stempeluhr installieren lassen ? Normalerweise macht das doch der der AG.
Und nun will er dardrüber nicht abrechen. Mach für mich irgendwie keinen Sinn.
Oder hat es morgens PUFF gemacht und die Stempeluhr war da?
Erstellt am 08.05.2019 um 10:12 Uhr von celestro
@BR4life
Was an:
"Mein (mittlerweile ehemaliger Vorgesetzte weigert sich dieses zu tun )"
hast Du nicht verstanden?
Erstellt am 08.05.2019 um 10:35 Uhr von BR4life
@Clestro
das mit dem ehemaligen Vorgesetzten hab ich auch gelesen.
In der Frage steht aber das "Nun weigert sich mein AG danach abzurechnen"
Wer den nun AG oder Vorgesetzter?
Erstellt am 08.05.2019 um 11:12 Uhr von Verahulsmann
Mein ehemaliger AG weigert sich. Die Abrechnungen bearbeitet meine ehem. Vorgesetzte diese verweigert Einsicht in die Zeiten die erfasst wurden und somit schrieb sie mir das nicht abgerechnet wird.
Erstellt am 08.05.2019 um 13:12 Uhr von celestro
"Die Abrechnungen bearbeitet meine ehem. Vorgesetzte diese verweigert Einsicht in die Zeiten die erfasst wurden"
Wem verweigert Sie denn die Einsicht? Und wer braucht überhaupt Einsicht, wenn SIE SELBST die Abrechnungen bearbeitet? Und wenn die ehem. Vorgesetzte da irgendwas verweigert, wieso verweigert dann Deiner Ansicht nach der AG?
Was unternimmt der AG denn, damit die Abrechnung durchgeführt wird? Und wieso kann die ehem. Vorgesetzte überhaupt Einsicht verweigern? Die Zugriffsrechte müsste man doch einfach ändern können, oder?
Erstellt am 08.05.2019 um 15:32 Uhr von RoterFaden
Ich verweigere jetzt weitere Antworten so lange nicht bekannt ist,
ob ihr jetzt einen BR habt oder nicht...
Erstellt am 08.05.2019 um 17:35 Uhr von Pjöööng
Verstehe ich das richtig?
- Du bist bei Deinem Arbeitgeber ausgeschieden.
- Dein ehemaliger Arbeitgeber verweigert jetzt eine korrekte Abrechnung.
- Du hast wegen der Stempeluhr keine eigenen Aufschriebe zu Deinen Arbeitszeiten.
Das ist eine ziemlich blöde Situation., da Du bei einer Klage Deine Forderungen belegen musst. Ohne Anwalt wirst Du nicht weit kommen.