Darf der BR dem AG Fristen setzen - für ein Konzept zum Abbau von Überstunden und Sonn-/Feiertagsarbeit?
Hallo zusammen, bei uns kommt es regelmäßig vor, daß die KollegInnen in der LoBu während der Zeit der Löhnung Übertstunden machen müssen, oder gar Sonn- und Feiertags arbeiten, um eine rechtzeitige Lohnzahlung zu ermöglichen. Wir (BR) haben den Personaler schon seit Jahren immer wieder mdl. darauf hingewiesen, hier für Abhilfe zu sorgen. Da er das bis jetzt noch nicht getan hat, habe ich (BRV) ihm nun eine Frist gesetzt, innerhalb der er dem BR ein Konzept zum Abbau von Überstunden und Sonn-/Feiertagsarbeit vorlegen möchte. Der Personaler wirft mir nun Kompetenzüberschreitung vor und ist der Meinung, ich sei ihm nicht weisungsbefugt. Könnt Ihr mir helfen? Ist der Personaler im Recht? mfg Dirk
Community-Antworten (8)
04.10.2007 um 10:45 Uhr
@Dirk, eine "Kompetenzüberschreitung" ist das sicher nicht, höchstens die falsche Adresse! Der AG ist in dieser Angelegenheit dein Gesprächspartner. :-)
04.10.2007 um 10:54 Uhr
Hallo Dirk,
ich gehe davon aus, dass die Überstunden bei euch beantragt werden. Falls ja, würde ich die Überstunden ablehnen. Mit dieser Möglichkeit erzielt man auch Erfolge.
04.10.2007 um 11:32 Uhr
@Dirk
gab es einen Beschluss Deines Gremiums für die Aufforderung an den AG?
04.10.2007 um 11:48 Uhr
@Dirk,
und falls Beschluß, warum verlangt ihr ein Konzept und nehmt nicht Eure Mitgestaltungsmöglcihkeiten nach 87.1.3 war? Ihr verschenkt sonst eure Möglichkeiten.... :-(
04.10.2007 um 12:12 Uhr
@ hans, es ist ja nicht gesagt, dass der BR sein Mitgestaltungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, wenn er ein Konzept als Diskussionsgrundlage haben möchte, oder?
04.10.2007 um 12:33 Uhr
@wölfchen,
I.A. natürlich nicht; durch die Beschreibung mit "seit Jahren immer wieder mdl. darauf hingewiesen, hier für Abhilfe zu sorgen." und "nun eine Frist gesetzt, [..]ein Konzept" befürchtete ich nur das der ArG handeln "darf" und Dirk meint, die Überprüfung reicht. Wollte halt nur noch mal erinnern, dass auch mehr gehen kann ;-)
04.10.2007 um 14:25 Uhr
Danke für Eure Antworten. Einen Beschluss gab es für "meine" Aufforderung an den AG nicht - ich habe ihn ja auch nur auf die gesetzlichen Hintergründe (u.a. §9 ArbZG) und seine Informationspflichten zur Personalplanung hingewiesen - eine Frist habe ich eingebaut, weil wir sonst auf Antworten bis zum Sanktnimmerleinstag warten müssten ;-) Die Frage ist, ob der BR dafür überhaupt eine Frist setzen darf?
Überstunden sind bisher nie (BR gibt es seit knapp 3 Jahren) bei uns beantragt worden. Im AV steht sinngemäß "ev. anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" - daher machen die Koll. "freiwillig" Überstunden um sich nicht anhören zu müssen, die Arbeit wiedermal nicht geschafft zu haben. Auch mir gegenüber sagen die Koll., sie machen lieber Überstunden, als sich Ärger einzuhandeln.
04.10.2007 um 14:32 Uhr
o-o... na dann ist denk' ich mal dringend zeit den 87'er in's spiel zu bringen!
zu der anzahl und rechtmässigkeit der mit dem gehalt abgegoltenden ü-stunden haben sich bereits andere beschäftigt; es kann aber wohl nicht ernst sein dass die kollegen quasi eine verlängerung der wochenarbeitszeit durch ihre "freiwilligkeit" haben?!
und für den ärger... ihr seit der br :-)
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