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Feiertagsstunden und Zuschlag

M
markus1988
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen? Muss wenn man am Feiertag arbeitet zur Zulage 175% auch der Stundengrundlohn bezahlt werden?

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Community-Antworten (10)

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enigmathika

06.05.2019 um 11:09 Uhr

Nein, der Stundengrundlohn dient nur als Berechnungsgrundlage für die Zulage. (Davon ausgehend, dass ein monatliches Festgehalt gezahlt wird)

M
markus1988

06.05.2019 um 11:14 Uhr

Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)

R
rsddbr

06.05.2019 um 11:24 Uhr

Woher sollen wir wissen, was bei euch warum gezahlt wird? Die Frage ist doch, auf welcher Grundlage Zuschlag gezahlt wird (Tarif, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) und was genau geregelt ist. Mit solch speziellen Fragen wendest du dich am besten an euren Betriebsrat oder eure Personalabteilung.

N
nicoline

06.05.2019 um 12:51 Uhr

markus1988, bekommt ihr für den Feiertag noch einen freien Tag? In der Tat ist es schwierig, dir eine korrekte Antwort zu geben, ohne die erforderlichen Informationen zu kennen. Hast du schon mal im Lohnbüro / bei deiner Personalsachbearbeiterin nachgefragt?

C
Catweazle

06.05.2019 um 14:37 Uhr

Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss. Irgendwo wird es ja eine Regelung geben. Eine Zulage setzt eine weitere Vergütung voraus. Sonst wäre es keine Zulage.

N
nicoline

06.05.2019 um 16:02 Uhr

Catweazle, es kann aber auch ebensogut sein, dass es grundsätzlich noch einen freien Tag für Feiertagsarbeit gibt und deswegen nur der Zuschlag gezahlt wird.Vielleicht meldet sich markus1988 ja nochmal.

E
enigmathika

06.05.2019 um 16:21 Uhr

"Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)"

Gute Frage.

C
Catweazle

06.05.2019 um 17:00 Uhr

nicoline, ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein.

E
enigmathika

06.05.2019 um 17:36 Uhr

"Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss"

Der Grundlohn wird ja schon mit dem monatlichen Arbeitsentgelt gezahlt. Aus diesem errechnet man den Stundengrundlohn anhand dessen die Zulage berechnet wird.

"ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein"

Wenn kein Freizeitausgleich gewährt würde, hätte der Arbeitnehmer mehr geleistet als er vertraglich verpflichtet wäre. Dann müsste es Monatsentgelt + zusätzliche Stundenbezahlung + Zulage geben. Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt.

P
Pjöööng

06.05.2019 um 18:47 Uhr

Zitat (Enigmathika): "Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt. "

Das hat aber nichts mit den geleisteten Stunden zu tun. Dort geht es lediglich darum, dass mindestens die Anzahl der Sonn- und Feiertag im Jahr arveitsfrei sein muss. Deshalb kann der Ersatzruhetag z.B. auch auf einen sowieso arbeitsfreien Samstag gelegt werden.

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