Feiertagsstunden und Zuschlag
Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Muss wenn man am Feiertag arbeitet zur Zulage 175% auch der Stundengrundlohn bezahlt werden?
Community-Antworten (10)
06.05.2019 um 11:09 Uhr
Nein, der Stundengrundlohn dient nur als Berechnungsgrundlage für die Zulage. (Davon ausgehend, dass ein monatliches Festgehalt gezahlt wird)
06.05.2019 um 11:14 Uhr
Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)
06.05.2019 um 11:24 Uhr
Woher sollen wir wissen, was bei euch warum gezahlt wird? Die Frage ist doch, auf welcher Grundlage Zuschlag gezahlt wird (Tarif, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) und was genau geregelt ist. Mit solch speziellen Fragen wendest du dich am besten an euren Betriebsrat oder eure Personalabteilung.
06.05.2019 um 12:51 Uhr
markus1988, bekommt ihr für den Feiertag noch einen freien Tag? In der Tat ist es schwierig, dir eine korrekte Antwort zu geben, ohne die erforderlichen Informationen zu kennen. Hast du schon mal im Lohnbüro / bei deiner Personalsachbearbeiterin nachgefragt?
06.05.2019 um 14:37 Uhr
Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss. Irgendwo wird es ja eine Regelung geben. Eine Zulage setzt eine weitere Vergütung voraus. Sonst wäre es keine Zulage.
06.05.2019 um 16:02 Uhr
Catweazle, es kann aber auch ebensogut sein, dass es grundsätzlich noch einen freien Tag für Feiertagsarbeit gibt und deswegen nur der Zuschlag gezahlt wird.Vielleicht meldet sich markus1988 ja nochmal.
06.05.2019 um 16:21 Uhr
"Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)"
Gute Frage.
06.05.2019 um 17:00 Uhr
nicoline, ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein.
06.05.2019 um 17:36 Uhr
"Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss"
Der Grundlohn wird ja schon mit dem monatlichen Arbeitsentgelt gezahlt. Aus diesem errechnet man den Stundengrundlohn anhand dessen die Zulage berechnet wird.
"ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein"
Wenn kein Freizeitausgleich gewährt würde, hätte der Arbeitnehmer mehr geleistet als er vertraglich verpflichtet wäre. Dann müsste es Monatsentgelt + zusätzliche Stundenbezahlung + Zulage geben. Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt.
06.05.2019 um 18:47 Uhr
Zitat (Enigmathika): "Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt. "
Das hat aber nichts mit den geleisteten Stunden zu tun. Dort geht es lediglich darum, dass mindestens die Anzahl der Sonn- und Feiertag im Jahr arveitsfrei sein muss. Deshalb kann der Ersatzruhetag z.B. auch auf einen sowieso arbeitsfreien Samstag gelegt werden.
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