Erstellt am 06.05.2019 um 09:09 Uhr von Enigmathika
Nein, der Stundengrundlohn dient nur als Berechnungsgrundlage für die Zulage.
(Davon ausgehend, dass ein monatliches Festgehalt gezahlt wird)
Erstellt am 06.05.2019 um 09:14 Uhr von markus1988
Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)
Erstellt am 06.05.2019 um 09:24 Uhr von rsddbr
Woher sollen wir wissen, was bei euch warum gezahlt wird? Die Frage ist doch, auf welcher Grundlage Zuschlag gezahlt wird (Tarif, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) und was genau geregelt ist. Mit solch speziellen Fragen wendest du dich am besten an euren Betriebsrat oder eure Personalabteilung.
Erstellt am 06.05.2019 um 10:51 Uhr von nicoline
markus1988,
bekommt ihr für den Feiertag noch einen freien Tag?
In der Tat ist es schwierig, dir eine korrekte Antwort zu geben, ohne die erforderlichen Informationen zu kennen. Hast du schon mal im Lohnbüro / bei deiner Personalsachbearbeiterin nachgefragt?
Erstellt am 06.05.2019 um 12:37 Uhr von Catweazle
Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss. Irgendwo wird es ja eine Regelung geben. Eine Zulage setzt eine weitere Vergütung voraus. Sonst wäre es keine Zulage.
Erstellt am 06.05.2019 um 14:02 Uhr von nicoline
Catweazle,
es kann aber auch ebensogut sein, dass es grundsätzlich noch einen freien Tag für Feiertagsarbeit gibt und deswegen nur der Zuschlag gezahlt wird.Vielleicht meldet sich markus1988 ja nochmal.
Erstellt am 06.05.2019 um 14:21 Uhr von Enigmathika
"Ok warum wird dann an Samstagen und Sonntagen zur Zulage der Stundenlohn bezahlt?(Monatsfestlohn)"
Gute Frage.
Erstellt am 06.05.2019 um 15:00 Uhr von Catweazle
nicoline, ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein.
Erstellt am 06.05.2019 um 15:36 Uhr von Enigmathika
"Es spricht einiges dafür, dass auch der Grundlohn gezahlt werden muss"
Der Grundlohn wird ja schon mit dem monatlichen Arbeitsentgelt gezahlt. Aus diesem errechnet man den Stundengrundlohn anhand dessen die Zulage berechnet wird.
"ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird sollte doch egal sein"
Wenn kein Freizeitausgleich gewährt würde, hätte der Arbeitnehmer mehr geleistet als er vertraglich verpflichtet wäre. Dann müsste es Monatsentgelt + zusätzliche Stundenbezahlung + Zulage geben. Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt.
Erstellt am 06.05.2019 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Enigmathika):
"Laut Arbeitszeitgesetz muss aber grundsätzlich ein Ersatzruhetag gewährt werden, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag anders geregelt. "
Das hat aber nichts mit den geleisteten Stunden zu tun. Dort geht es lediglich darum, dass mindestens die Anzahl der Sonn- und Feiertag im Jahr arveitsfrei sein muss. Deshalb kann der Ersatzruhetag z.B. auch auf einen sowieso arbeitsfreien Samstag gelegt werden.