W.A.F. LogoSeminare

Auszahlung von Feiertagsstunden / keine ausreichende Info von AG an MA / Finanzielle Benachteiligung

B
Bobbesch
Nov 2016 bearbeitet

Wir arbeiten in einem Betrieb, in dem auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. Normalerweise können diese angesammelten Stunden nur abgefeiert werden. Letztes Jahr Dezember hatten wir die Möglichkeit uns die Feiertagsstunden von Weihnachten auch auszahlen zu lassen. Dies kommunizeirte der AG durch Aushänge in den verschiedenen Abteilungen. Scheinbar wurde vergessen eine Abteilung davon zu informieren und das fiel jetzt erst auf. Werden die Feiertagsstunden jetzt rückwirkend ausbezahlt müssen sie voll versteuert werden, was bei direkter Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung nicht gewesen wäre. Dem Mitarbeiter entsteht so also ein erheblicher finanzieller Nachteil. Welche Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat, oder der Mitarbeiter direkt, diesen finanziellen Nachteil wieder beim AG einzufordern. Danke schon mal für Eure Hilfe !!

1.58905

Community-Antworten (5)

W
wahlvst

22.04.2011 um 15:01 Uhr

Siehe Arbeitszeitgesetz "Ersatzruhetag für Son und Feiertagsarbeit" hat nichts mit Mehrrabeit zu tun. Mehrarbeit kann bar vergütet werden muss aber nicht, dass hängt von im Betrieb bestehenden Regelung lt. ArbV/ TV/BV ab.

Sofern ein AN Anspruch auf Feiertags/ Mehrarbeitszuschläge hat sind diese IMMER Bar zu vergüten.

Der BR hat nur beim Ersatzruhetag eine Handlungsmöglichkeit. Sonst nicht da Induvidualrecht. Anders nur, wenn das Thema "Auszahlung in einer BV" geregelt ist.

D
Dreiklang

22.04.2011 um 17:54 Uhr

die steuerrechtliche Behandlung ist hier nicht das Problem desn AG

C
charlot

22.04.2011 um 18:59 Uhr

Dreiklang ?????

Bobbesch steierlich ist dass kein Unterschied für die AN. Denn am Ende des Jahres, also dem Dezembergehalt erfolgt IMMER eine Jahresbesteuerung des Gehaltes. Sollte also ggf. in einem Vormonat durch Progression höher Steuern angefallen sein, so werden diese im Dez ausgeglischen. Denn im Dez wird steuerlich immer geprüft wieviel hat der AN im gesamten Jahr verdient und dann entsprechend der Steuerklasse die Steuer berechnet und mit dem Dez-Gehalt verrechnet.

D
Dreiklang

24.04.2011 um 04:11 Uhr

nicht verstanden oder was? die einen haben es im Dez bekommen die anderen sollen es jetzt bekommen...

Da kann es schon unterschiede geben oder nicht? geld wir immer besteuert wenn es fließt. ins vorjahr geht da nix mehr. also zu not pech gehabt denn das geht den AG nix an. der AG führt nur die steuern ab die der AN schuldet

I
irgendwas

25.04.2011 um 23:59 Uhr

Dezember 2011 gibts aber wieder den Lohnsteuerjahresausgleich und der Steuerunterschied wird ausgeglichen, die "Verspäteten" geben nur dem Finanzamt einen zinslosen Kredit in Höhe des Unterschieds bis Dezember ...

Ihre Antwort