Entgeltfortzahlung bei unausweichlichem Arztbesuch?
Ein Mitarbeiter musste während der Arbeitszeit einen Arzttermin wahrnehmen, der sich aufgrund einer dringenden OP zu keiner anderen Tageszeit möglich war.
Eine Bescheinigung des Arztes liegt vor.
In solchen Fällen ist der AG doch zur Entgeldfortzahlung verpflichtet, oder?
Wo finde ich dies im Gesetz? Unser AG weigert sich dies anzuerkennen und der Mitarbeiter musste seine Überstunden dafür nutzen, um den Termin wahrzunehmen.
Community-Antworten (2)
02.10.2007 um 13:49 Uhr
02.10.2007 um 14:10 Uhr
Entgeldfortzahlungsgesetz § 9
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