Erstellt am 02.10.2007 um 09:28 Uhr von Bücherwurm
Ich denke Ihr habt da ein Problem, denn wenn der AG Mitarbeiter benötigt, die in Schichten arbeiten und einige Leute (mit Attest) absagen - kann der AG mit folgender Begründung kündigen:
Da die geforderte und arbeitsvertraglich festgeschriebene Arbeitsleistung nicht erbracht wird....
Außerdem wird durch diese Ausfälle der Arbeitsablauf empfindlich gestört.....
Der zu kündigende AN kann nicht an einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden....usw.
Natürlich wird die Sache für den AG nicht leicht, aber er kann versuchen eine betriebsbedingte Kündigung zu erwirken.
Ich hoffe Ihr habt wenigstens einen vernünftigen BR!!
Erstellt am 02.10.2007 um 09:52 Uhr von Konrad
Ja natürlich kann der AN die genaue Begründung verweigern, med. Atteste und Gutachten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Der AG ist nicht die Instanz die über ärztliche Atteste entscheidet, für AG stellt sich das Problem
die Organisation der Schichten, er hat 2 Möglichkeiten; die Atteste akzeptieren, oder wenn die
Organisation nicht möglich ist, siehe @Bücherwurm