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Regelmäßige Arbeitsstätte befindet sich woanders als der ausgestellte Arbeitsvertrag

Y
yazzmen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin seit 1 1/2 Jahren Betriebsratsmitglied bei einem Konzern ... GmbH in Nürnberg beschäftigt. Nun wechsele ich zum 01.01. vertraglich in die Niederlassung ... (Deutschland) GmbH, Mörfelden arbeite aber weiterhin in Nürnberg. 2008 haben wir ein Schreiben erhalten, das mein Arbeitsverhältnis von der ... GmbH mit Sitz in Nürnberg auf die ... (Deutschland) GmbH, Mörfelden übergeht. Die ... (Deutschland) GmbH Mörfelden ist ihrerseits alleinige Gesellschafterin der ... GmbH mit Sitz in Nürnberg. Es ist beabsichtigt die ... GmbH mit Sitz in Nürnberg auf die ...(Deutschland) GmbH, Mörfelden zu verschmelzen. Zudem gibt es auch einen Punkt mit folgender Info: Sobald alle Tochtergesellschaften der (Deutschland) GmbH Nürnberg, bei denen ein Betriebsrat gebildet worden ist, auf die übernehmende (Deutschland) GmbH Mörfelden verschmolzen worden sind, entfällt der bislang bei der (Deutschland) GmbH Mörfelden bestehende Konzernbetriebsrat. Die Ämter der Mitglieder des Konzernbetriebsrats enden automatisch. Nach den Verschmelzungen bestehen im Unternehmen der übernehmenden (Deutschland) GmbH mehrere Betriebsräte, sodass gemäß §47 Abs. 1 Betriebsverfassunsgesetz ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist. Meine Frage ist nun, nachdem wir in Nürnberg einen Betriebsrat haben zudem ich gehöre. Ändert sich für mich etwas? Kann ich trotzdem noch weiterhin dort als Betriebsratsmitglied tätig sein?

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Community-Antworten (4)

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Marianne

21.12.2012 um 14:46 Uhr

Als BRM und interner kannst Du dir die Frage einfach selbst beantworten.

Stelle Dir einfach die Frage: Wenn heute Wahlen wären, wäre müsste ich dann noch auf die Wählerliste meines Betriebes in dem ich zZt das Mandat habe?

Also, einfach die Frage und Aufgabe des WV das prüfen der Wählerliste

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gironimo

21.12.2012 um 16:55 Uhr

Auf das Vertragsverhältnis und die gesellschaftsrechtlichen Strukturen kommt es hierbei nicht an. Du bist in dem Betrieb Nürnberg beschäftigt und es gibt einen BR für diesen Betrieb in Nürnberg in dem sich selbst nichts ändert (wie ich Dich verstanden habe). Also bleibst Du auch im Amt.

Y
yazzmen

21.12.2012 um 18:48 Uhr

Die regelmäßige Arbeitstätte ist Nürnberg, bekomme dann aber mein Gehalt aus Mörfelden und bin lt. neuem Vertrag dort auch angestellt. Gibt es denn hierzu irgendeinen Paragraphen?

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gironimo

21.12.2012 um 20:17 Uhr

Wie gesagt, es ist unerheblich, wo der AG seinen Sitz hat. Sicher steht doch schon in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du Deinen Arbeitsplatz im Betrieb in Nürnberg hast. Du bist dort in Nürnberg in der Betriebsorganisation eingegliedert. Es gibt doch unzählige Unternehmen mit einem Stammsitz, wo auch die Geschäftsleitung und Personalabteilung sitzt und weitere Einzelbetriebe, die dann jeweils den § 4 BetrVG entsprechen und eigene Betriebsräte wählen.

Du kannst mal einen Kommentar zum BetrVG § 8 lesen z.B. den Däubler oder Fitting. Auch die Kommentare zum § 1 BetrVG helfen vielleicht weiter.

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