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Abordnugsvertrag

K
karat
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

ich wurde fuer 6 monate von meiner firma aus ins ausland geschickt um ein neues werk zu unterstuetzen. nach 3 wochen faellte denen ein das ich zu teuer bin bzw die personal sparen muessen. koennen die ohne weiteres mein vertrag aufloesen und mich nach hause schicken???? in meinem vertrag steht das meine firma in deutschland aus bertriebliche gruenden mich zurueck holen kann aber das ist hier ja doch nicht der fall... dieser werk hat nichts mit meine firma in deutschland zutun. aus betrieblichen gruenden bedeutet dass wenn man mich in deutschland braucht,sei es aus personalmangel oder andere gruenden,koennen die mich ohne weiters zurueck holen... wir sind in deutschland ein eingenstaendiges gmbh und Co-KG deswegen sind wir auch nicht in der GBR sondern KBR... noch mal zu verstaendnis,nich meine firma ruft mich zurueck sondern die im ausland will mich nach hause schicken...also mal ehrlich jungs,die rufen mich hier hin fuer 6 monate und nach 3 wochen soll ich zu teuer sein????als ob die das nicht von vorne herein gewusst wie teuer ich werde und als ob die das nicht gerechnet haben wieviel ich hier kosten wuerde. wofuer gibt es denn eine personalleitung???

ihr habt alle keine ahnung von abordnungsvertraege. macht euch erst mal schlau darueber bevor ihr falsche informationen weiter gibt. und ihr seit betriebsraete???? vor allem die antwort von rkoch. ich soll ein aufhebungsvertrag unterschrieben haben????wie zum teufel kommst du denn darauf???? ein vertrag ist ein vertrag. aus kostengruenden darf die firma im ausland mich nicht nach hause schicken nur mein arbeitgeber in deutschland. das ist hier nicht der fall. also das ende der geschichte ist dass ich hier bleibe weil ich ein VERTRAG habe...

1.45304

Community-Antworten (4)

K
keiner

02.07.2011 um 14:45 Uhr

Kurzarbeiter den vertrag auflösen? einfach so ohne kündigung und fristen?

R
rkoch

04.07.2011 um 10:57 Uhr

Ich vermute karat hat nochmal editiert:

noch mal zu verstaendnis,nich meine firma ruft mich zurueck sondern die im ausland will mich nach hause schicken...

Also trifft das:

Kurzarbeiter > Sie rufen ihn einfach zurück nach Deutschland.

nicht zu.

Allerdings kann man karat hier ohne weitere Details wohl keine wirklich verwendbare Antwort geben, da die Sache doch ziemlich verfahren ist:

koennen die ohne weiteres mein vertrag aufloesen und mich nach hause schicken????

Ich vermute das das bedeutet (wie auch bei uns so passiert) das karat in seiner DE-Firma einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat (oder der Vertrag ruhend gestellt wurde) und dafür in der AUSLAND-Firma einen entsprechenden auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, wobei sich die DE-Firma verpflichtet hat nach Auslaufen des Auslandsvertrages karat zu unveränderten Bedingungen wieder einzustellen. Andernfalls wäre es ja eine normale Entsendung und dann kann der DE-AG karat natürlich jederzeit zurückrufen, außer eine vertragliche Bestimmung im AV garantiert karat die Einsatzzeit.

Wenn karat also einen AV mit dem ausländischen Unternehmen hat, so ist Problem Nr. 1 das für dieses Arbeitsverhältnis die im Ausland gültigen Gesetze Anwendung finden - und diese sind uns nicht bekannt. Möglicherweise wäre dieser Vertrag nach dieser Rechtslage tatsächlich fristlos kündbar...... Selbst wenn man die deutschen Gesetze unterstellen würde wäre dieser Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 oder Monatsende kündbar (bzw. sogar mit 2 Wochen frist bei "Probezeit"), vorbehaltlich das eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde (TzBfG).

C
charlot

04.07.2011 um 21:12 Uhr

Also, bei einem der hier so schlau schreibt offenbar nach Änderung des Erstbeitrages bedarf es doch eigentlich keiner Antworten. Ich denke daher sind nun auch die gegebenen Antworten von Kurzarbeiter wieder gelöscht worden, was verständlich ist.

Also, jeder AG kann einen AN nach Hause schicken, es entsteht dann ggf. nur weiterhin ein Anrecht auf Lohn.

Der ausländische Betrieb dürfte ja wohl ein eigenständiger Betrieb sein und dann gilt vor allem dort nicht deutsches Arbeitsrecht.

Vielleicht haben diese auch ganz einfach nur festgestellt, dass der entsandte AN dieses Kosten "nicht wert" ist. Sie es anders "günstiger haben könnten"

B
blackseven

04.07.2011 um 21:30 Uhr

karat, schlaumeier, Nur das die Modalitäten der Personalgestellung zwischen deinem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt wurden ist dir aber klar. So wie du hier rüber kommst, verstehe ich das man dich nach Hause schickt.

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