Unser Betrieb hat vor einigen Jahren ein GmbH gegründet. Dies GmbH hat mit der Zeit mehrere Auslandsbüro gegründet. Die Auslandsbüros, die üblicherweise aus 1-3 Personen bestehen, stellt nun vermehrt neue Mitarbeiter ein. Jetzt häufen sich bei uns Beschwerden von den Mitarbeitern in Deutschland, dass diese neue Mitarbeiter nach Arbeit "betteln". D.h. die neue eben eingestellte Mitarbeiter ins Ausland, gehen auf die Mitarbeiter in Deutschland zu und bittet um Einbindung in den Projekten. Für diese Arbeitszeit muss aber dann das Projekt in Deutschland bezahlen. Es gibt dann eine Rechnung, wenn der Mitarbeiter im Ausland diese Arbeit ausführt.

Es gab auch ein Fall, wo ein Mitarbeiter in Deutschland seine Aufgaben an Auslandsbüro übergeben musste. Dieser Mitarbeiter wurde dann mit anderen Aufgaben versetzt.


Da diese neue Arbeitsplätze im Ausland geschafft sind, die aber von den Projekten in Deutschland bezahlt und abhängig sind, stellt sich die Frage, ob diese Situation eine Verlagerung von Arbeitsplätzen im Ausland ist. Wenn ja, welche Paragraph ist dann relevant und hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

Danke im voraus