Es gab auch ein Fall, wo ein Mitarbeiter in Deutschland seine Aufgaben an Auslandsbüro übergeben musste. Dieser Mitarbeiter wurde dann mit anderen Aufgaben versetzt.
Da diese neue Arbeitsplätze im Ausland geschafft sind, die aber von den Projekten in Deutschland bezahlt und abhängig sind, stellt sich die Frage, ob diese Situation eine Verlagerung von Arbeitsplätzen im Ausland ist. Wenn ja, welche Paragraph ist dann relevant und hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
Danke im voraus