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Wie lange Betriebsruhe erlaubt ?

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann Erfahrungswerte weitergeben. Unser GL plant ab diesem Jahr von 24.12. bis einschl. 20.01.08 Betriebsruhe. Der jährlichen Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage. Nun meine Frage ist eine so lange Zeit - 17 Arbeitstage müssen mit Urlaub od. unbezahlt gemacht werden - überhaupt zulässig. Gibt es diesbezügliche Gesetzesvorgaben ? Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

01.10.2007 um 21:00 Uhr

@Neuling45 Hat sich der BR denn schon gerührt?

N
Neuling45

01.10.2007 um 21:58 Uhr

Gerade darum geht es ja, der BR möchte dieser langen Regelung nicht zustimmen und die Zeit kürzen. Die GL besteht aber darauf und meint dann lassen wirs halt darauf ankommen, der BR könnte ja versuchen etwas dagegen zu unternehmen. Darum die Frage ist diese lange Zeit überhaupt zulässig, wie stehen die Chancen.

K
Kölner

01.10.2007 um 23:17 Uhr

@Neuling45 Zulässig schon...die Frage ist, ob der BR bereit ist dagegen was zu tun im Sinne des BetrVG...

L
lolus

02.10.2007 um 00:00 Uhr

RA!!!!

Gruß Axel

N
Neuling45

02.10.2007 um 08:53 Uhr

Hallo Kölner, nach dem BetrVG ist der BR Mitbestimmungspflichtig in solchen Urlaubsfragen, das ist bekannt und der BR sagt ja auch, nein wir unterschreiben keine solche BV, nur in gekürzter Fassung. So und jetzt ? Der AG sagt, ich bestehe auf diese lange Zeit und ich schließe meinen Betrieb wie ich will, nochmal was jetzt ? Wenn eine solange Betriebsruhe tatsächlich zulässig ist, worin besteht da der Sinn des Mitspracherechts ???? Für weitere Ratschläge bin ich ganz offen. Gruß Neuling

A
anker53

02.10.2007 um 10:57 Uhr

Hallo,

schau mal DKK § 87 Rn. 112, 114. Ihr solltet dem AG eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema vorschlagen und eine Frist zur Einigung setzen. Wenn keine Einigung erzielt wird - Einigungsstelle. Lasst euch auch anwaltlich beraten

P
pirat

02.10.2007 um 11:49 Uhr

@Neuling45,

der AG kann, für alle, oder die meisten ANdes Betriebs Betriebsferien anordnen und den Betrieb stillegen. Allerdings hat der Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen. Er darf also Betriebsferien nicht grundsätzlich in die Wintermonate verlegen.(BAG Urteil vom 16.3.72) Der Betriebsrat hat bei der Festlegung ein Mitbestimmungsrecht § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ...... Es dreht sich doch lediglich um die Frage, ob die betrieblichen Belange hinreichend für eine Betriebsschließung sind, und wie lange. Im Zweifel steht Eucn jederzeit der Klageweg offen. ...

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