Erstellt am 03.05.2019 um 14:04 Uhr von wdliss
Na dann: kein Alkohol mehr auf dem Betriebsgelände - auch nicht im PKW. Ich versteht aber auch nicht das Problem. Du wirst ja kaum vor der Arbeit nochmal schnell ne Kiste Bier kaufen!?
Erstellt am 03.05.2019 um 14:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Mm1966):
"also gut ,etwas konkreter!!"
Der war gut! ROTFL
Erstellt am 03.05.2019 um 14:39 Uhr von HerbertSchneid
Hallo,
wie kontrolliert denn Dein Arbeitgeber die Umsetzung seiner mündlichen Anweisung ?
Lässt er sich dann (was selbst die Polizei nicht darf, wenn kein konkreter Verdacht oder Gefahr im Verzug besteht) von allen Mitarbeitern den Kofferraum zeigen ?
Und was hat der AG denn für einen Grund, das er kein Alkohol auf seinem Betriebsgelände wünscht ?
Erstellt am 03.05.2019 um 15:12 Uhr von UdoWoe
Die Einführung und Ausgestaltung von Mitarbeiterkontrollen unterfällt dabei dem Mitbestimmungstatbestand der betrieblichen Ordnung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Also ich würde mal sagen, da hat der BR auch ein Wörtchen mitzureden.
Was passiert bitte, wenn ich Alkohol in meinem nicht einsehbaren Kofferraum habe?
Zumal (und jetzt Klug-Scheisse ich einmal) ist in jedem Auto Alkohol. Den meisten Sprit-Sorten ist Bio-Alkohol hinzugesetzt und auch in der Scheibenwaschanlage ist Alkohol.
(Jetzt bitte keine Shit-Storm, es ist ein Scherz...!! 8-)) ).
Auch wenn ich mit meinem Privat- oder Dienstwagen auf einem Betriebsgelände parke, ist das zuviel des Guten.
Dann fällt vielleicht einem AG der Betreiber einer Diät-Klinik ist, dass seine MA keine Lebensmittel mehr mitbringen dürfen.
Erstellt am 03.05.2019 um 15:14 Uhr von §§Reiter
Hallo,
auch wenn ich mich damit wiederhole:
Wenn Du in einer Suchtklinik arbeitest und mit 4 gut sichtbaren Kisten Bier auf der Rückbank vor dem Haupteingang parkst, würde ich Dir das auch verbieten.
Wirklich konkreter wirst Du hier nämlich leider nicht. Wir wissen zwar jetzt, dass Du auf dem Betriebsgelände parkst, aber wichtig zu wissen wäre auch:
Was für eine Art Betrieb seid Ihr?
Was ist der Grund für das Alkoholverbot?
Wie will der AG das Verbot kontrollieren/umsetzen, wenn Du den Alkohol (für niemanden sichtbar) in Deinem Kofferraum aufbewahrst?
Erstellt am 03.05.2019 um 23:51 Uhr von Dummerhund
@Mm 1966
Es wäre gut wenn wir bei einem aufgemachten Thraed bleiben könnten. Ansonsten wird das Antworten und suchen nur schwerer.
Erstellt am 06.05.2019 um 11:52 Uhr von takkus
@wdliss: "Du wirst ja kaum vor der Arbeit nochmal schnell ne Kiste Bier kaufen!?" Warum nicht? erklär mal bitte.
Erstellt am 06.05.2019 um 11:56 Uhr von wdliss
@takkus: "AG hat mir mündlich mitgeteilt das Alkohol auf Betriebsgelände verboten ist ....auch im PKW!!!"
Erstellt am 06.05.2019 um 12:51 Uhr von takkus
Ja und? Was soll das bedeuten? Sehe ich nicht als Antwort auf meine Frage an Dich. (ist aber auch nicht schlimm, läuft ja am eigentlichen Thema vorbei)