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3´Schischt (Nacht Schicht)- Einführung auch ohne unsere Zustimmung?

T
totobonn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollege von Betriebsrat , mir rennt die Zeit weg und zwar es wird angedeutet das ein dritte Schicht angeführt werden soll . In wie Weit muss das Betriebsrat informiert werden? kann das passieren auch ohne unsere Zustimmung?was passiert wenn Mitarbeiter auf und welche Grunde nicht können und sich weigern? Bitte um eine schneller Antwort , ich denke es ist ein Ernste Fall. M.F.G.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

01.10.2007 um 21:03 Uhr

@totobonn Da sind einige Fragen zu klären:

  • inwieweit lässt der AV die dritte Schicht überhaupt zu?
  • gibt es einen BR? MBR nach § 87 BetrVG
  • ...
DAH
Der alte Heini

01.10.2007 um 21:44 Uhr

Der AG darf ohne Einigung mit dem BR das Vorhaben nicht einseitig umsetzen. Der BR hat hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG. Führt der AG die Nachtschicht ohne Einigung mit dem BR ein, so sollte der BR die Unterlassung übers Arbeitsgericht erzwingen.

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