Guten Abend an Alle,

Ich brauche Eure Hilfe.
In unserer Firma gibt es morgen die 2. betriebsbedingte Kündigungswelle. Wir als BR wurden auch dazu angehoert.
Nun wurde eine Anhörung nachgereicht. Es handelt sich um einen Mitarbeiter der bei der 1. Welle schon gekündigt wurde.
Damals (DEZ 2008) wars sehr spektakulär, denn wie sich im nachhinein herrausstellte waren seine Sozialdaten die in der Anhörung standen falsch und somit auch die Sozialauswahl. So hat er nun auch die Kündigungsschutzklage gewonnen, und soll wieder an seinen Arbeitsplatz.
Jetzt soll er sofort wieder betriebsbedingt gekündigt werden. Sein damaliger "Kontrahent" der in der 1. Welle an seiner Stelle gewesen wäre steht nun auch schon auf der Liste. So ist er nach der Sozialauswahl nun auch wirklich drann.
Meine Frage: Da wir als BR noch keine Stellungnahme abgegeben haben (wir haben noch bis Freitag Frist) kann er nicht mehr morgen gekündigt werden. Das bedeutet er wird bis Mai arbeiten können.
Kann der AG ihn fuer diese Zeit zwangsweise freistellen?
Kann er als Einziger der Abteilung auf 100% Kurzarbeit gesetzt werden? (der Rest macht 30%)
Wie kann unser BR ihm noch helfen?

Danke Euch schon mal

Gruss 3/4