Umbaumaßnahmen im Bürogebäude
Hallo Mitstreiter, der BR wurde vor Wochen informiert, dass Umbaumaßnahmen in den Büros geplant sind. Wir baten um die Informationen, welche Maßnahmen getroffen werden und wollten bei der Planung aktiv mitwirken. Kurz vor Beginn der Umbaumaßnahme (neuer Teppich, Wände streichen, aber auch einige Wände versetzt) bekam der BR ein Zettel mit dem keiner was Anfangen kann. Es wurde gerade mal aufgezeigt wie die Raumaufteilung gemacht werden soll. Während der Arbeiten wurde der BR angesprochen und von den Bürokollegen informiert, dass ursprünglich eine Klimaanlage und neues Büromöbel angeschafft werden sollte. Diese Investitionen wurden aber von der GF wieder abgesetzt. Auf Nachfragen bei der GF bekamen wir folgende Aussage. Die Umbaumaßnahmen seien nur Renovierungsarbeiten. Weiterhin werden diese von dem Vermieter gezahlt und er habe damit wenig zu tun. Die "versprochene" Klimaanlage würde nach der Aussage des GF´s rund 100.000 € kosten. Die Büromöbel würden zusätzlich nochmals Geld kosten, das das Unternehmen derzeit nicht ausgeben möchte.
In wieweit kann der BR eine Investition einer Klimaanlage für die MA durchsetzen? Können wir verlangen den Kostenvoranschlag für eine solch teuren Anlage einzusehen?
Danke und Gruss AMA
Community-Antworten (1)
14.08.2008 um 18:59 Uhr
Hallo AMA,
vielleicht können die § 90 und 91 BetrVG weiterhelfen.
Bei der Klimanlage müsste festgestellt werden ob auf Dauer zu hohe Temperaturen herrschen und die betreffenden Mitarbeiter ihre Arbeit deshalb nicht erledigen können, dann könnte man auch den § 89 BetrVG mit heranziehen.
Viele Grüße von Mecki
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