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Beschlussfassung für Überstundenanträge

P
posi
Jan 2018 bearbeitet

Wo ist eigentlich geregelt wie der BR sich bei Überstundenanträgen zu verhalten hat? Wir bekommen die Anträge auf den Tisch und je nachdem wie hoch das "Konto"des Mitarbeiters ist, stimmen wir zu oder lehnen ab. Das machen alles die Freigestellten! Nun habe ich hier im Forum gelesen das der BR jedesmal einen Beschluss über diese beantragten Überstunden fassen muß oder zumindest einige BRs das so machen, ich habe noch nirgenswo gelesen das dafür Beschlüsse gefasst werden müssen. Nun ist es so das wir am Montag Klage einreichen werden weil 2 Leiter der Meinung waren sich nicht an unsere BV "Ampelkonto" halten zu müssen. Es wurden Überstunden nicht berechnet, nicht beantragt und Mitarbeiter die keine mehr hätten machen dürfen haben nach Anweisung trotzdem länger gearbeitet. Jetzt bin ich natürlich etwas unsicher, wäre ja sehr ärgerlich und peinlich wenn wir vorm Arbeitsgericht verlieren weil sich rausstellt das wir die Genehmigung oder Beantragung von Überstunden per Beschlussfassung hätten Regeln müssen. Ich bräuchte auf jeden Fall einen § wenn es den denn gibt, bin sehr viel am lesen aber das habe ich noch nie gehört. Danke für die Antworten

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Community-Antworten (13)

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hans

30.09.2007 um 02:24 Uhr

hallo posi,

der § ist §87 I ziff 3 BetrVG - verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Nachzulesen am besten sicher in einem einschlägem Kommentar. Bzgl. des Beschlusses wäre jeder Ratschlag hier jedoch nicht rechtssicher, denn wer soll schon genau wissen was ihr in Eurer "Ampel-BV" vereinbart habt? Den Beschluß braucht ihr aber so oder so, die Freigestellten können und dürfen das nicht alleine entscheiden. Zu Beschlüssen §33 BetrVG, auch hier DÄumler und/oder Fitting als Kommentar.

P
posi

30.09.2007 um 03:13 Uhr

diesen § kenne ich natürlich, aber wo steht dort geschrieben das man für die Bearbeitung der Überstundenanträge Beschlüsse fassen muß? In der BV stehen Sätze wie: Überstunden sind beim BR zu beantragen aber das allein bedeutet ja auch noch nicht das man das nur per Beschluss kann. Zumal wir knapp 1000 MA's haben, wenn wir die Überstundenanträge in einer Sitzung bearbeiten würden, wie lange soll die denn dauern?Und wie würde so ein Sitzungsprotokoll dann aussehen, der Ärmste der das schreiben müsste. Wir haben uns darauf geeinigt das die Freigestellten die Arbeit übernehmen(Auch ohne Beschluss). Warum wäre ein Beschluss überhaupt wichtig um Überstunden zu genehmigen oder abzulehnen?

A
Abakus

30.09.2007 um 05:17 Uhr

Warum wäre ein Beschluss überhaupt wichtig um Überstunden zu genehmigen oder abzulehnen?

Weil die Genehmigung ein Beschluß ist! Und Beschlüsse können nur in einer ordnungsgemäß angesetzten Sitzung gefaßt werden.

Bei uns wird die Genehmigung von denjenigen BR-Mitgliedern erteilt, die in der Schicht gerade erreichbar sind. Ich habe gegen diese Regelung gestimmt, weil ich sie für rechtswidrig halte.

P
Peanuts

30.09.2007 um 11:59 Uhr

"Jetzt bin ich natürlich etwas unsicher, wäre ja sehr ärgerlich und peinlich wenn wir vorm Arbeitsgericht verlieren weil sich rausstellt das wir die Genehmigung oder Beantragung von Überstunden per Beschlussfassung hätten Regeln müssen. "

Es würde peinlich...

"Nun ist es so das wir am Montag Klage einreichen werden weil 2 Leiter der Meinung waren sich nicht an unsere BV "Ampelkonto" halten zu müssen. Es wurden Überstunden nicht berechnet, nicht beantragt und Mitarbeiter die keine mehr hätten machen dürfen haben nach Anweisung trotzdem länger gearbeitet."

Ihr solltet Euch durch einen Anwalt beraten lassen!

"Wir haben uns darauf geeinigt das die Freigestellten die Arbeit übernehmen(Auch ohne Beschluss)."

Das reicht nicht! §27 BetrVG...

"Und Beschlüsse können nur in einer ordnungsgemäß angesetzten Sitzung gefaßt werden."

Du meinst damit hoffentlich nicht, dass ein ganzes Gremium entscheiden können muss!

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Haralds

30.09.2007 um 12:13 Uhr

posi ich kenne das immer diese Freigestellten, die machen was sie wollen und wir die Basisarbeiter wir bekommen nur die krümmel der BR entlohnung, immer drängen sie sich ganz nach vorne damit jeder sie kennt und wieder wählt aber wer muss die drecksarbeit machen ? wir die nicht freigestellten ! Ich finde wir brauchen neuwahlen und die freistellung und das brv amt muss noch verteilt werden ! sonst gehen wir alle unter und es bewegt sich nicht ! peanuts hat es schon richtig er kannt es reicht nicht ! genau es reicht uns aber ! wir wollen auch mal richtige BR Arbeit Verichten !wir fordern : neue freistellungen BRV neu vergabe Ausschuss neu bildung teilnahme an Monatsbesprechungen freie wahl von sachverständigen ! schlüssel für die Kaffeemaschiene flatrate fürs internet und handy ! kabelfernsehn im BRV Büro seminare für alle

P
posi

30.09.2007 um 12:59 Uhr

Und wie soll das dann laufen...für jeden einzelnen MA einen Beschluss fassen ob er Überstunden machen darf? Auf der Tagesordnung jeden einzelnd aufführen? Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, die Überstunden werden pauschal beantragt weil man immer erst am gleichen Tag sehen kann wie lange man wahrscheinlich arbeiten muss. Deshalb werden eine Woche vorher pro Ma max. 10 St. beantragt und wir können dann prüfen ob das Konto des MA noch Stunden zulässt oder ob erstmal abgebummelt werden muss.

H
Haralds

30.09.2007 um 13:46 Uhr

posi genau das meine ich ! du wirst verschaukelt dein unternehmen leistet dienste ? und was machts du ? bist du als BR kein dienstleister ?

warum fragst du uns wie das laufen soll ? sind wir dein AG , sind wir dein BR ? stellen wir forderungen um unsere Arbeit zu schaffen ?

Frage der AG weis ja scheinbar das Überstunden nötig sind , regelmässig !

"Deshalb werden 1 Wocher vorher.." ! Dann soll er mal 2 Wochen vorher bedarf melden dann habt hier auch mehr Zeit zum Prüfen und entscheiden !

P
pirat

30.09.2007 um 13:47 Uhr

@posi

.......für jeden einzelnen MA einen Beschluss fassen ob er Überstunden machen darf?..... Frage ist doch, warum gibt es so viele Überstunden? Was bekommt ihr als BR denn dafür? Gerade die Überstundenfälle, die klassische Ausgangssituation für Kopplungsgeschäfte, schon mal was davon gehört?

http://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E25EBBEFF5D414D36BC70FEC800302D37~ATpl~Ecommon~Scontent.html

....dürfe der Betriebsrat also fordern, im Gegenzug mehr Leute einzustellen (Az. 5/9 TaBV 51/05). ...... bin sehr viel am lesen ....dann lies dass mal. Umdenkprozess Der AG will doch was von Euch! Was bekommt ihr dafür?

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Lotte

30.09.2007 um 14:13 Uhr

posi, dies ist meiner Meinung nach mal wieder ein schönes Beispiel, wie der BR dem Betrieb hinterherläuft. Ihr könnt Regeln mit dem AG vereinbaren, damit Ihr Euren gesetzlichen Pflichten in einem machbaren Rahmen nachkommen könnt. Das Gesetz hat dafür sogar §§ vorgesehen, nämlich den 77er und den 88er, BetrVG. Ihr könnt hier im Rahmen einer erzwingbaren BV nach § 77 BetrVG festlegen, dass Überstunden 1 Woche vorher beantragt werden müssen, dass diese Frist nur im Notfall unterschritten werden darf und definieren, was ein Notfall ist. Ihr könnt auch ein Limit festlegen, wieviel "Notfallüberstunden" es geben darf und festlegen, wie das Genehmigungsverfahren im "Notfall" zu laufen hat.

W
Waschbär

30.09.2007 um 14:18 Uhr

unvorhersehbar und unabsehbar !

Lotte , meine Nova in der Nacht .... dein stillschweigen im Forum hatte mich schon fast um den Winterschlaf gebracht .Ich drehte mich im Kreise und biss mir selber in den Puschellschwanz.

L
Lotte

30.09.2007 um 14:38 Uhr

waschbär, na dann schlaf jetzt mal schön und komm im Frühjahr zur Jahreswäsche vorbei ;-)))

W
Waschbär

30.09.2007 um 14:58 Uhr

Lotte, ich Wasche doch auch bei Wind und Wetter. Ich habe sogar eine Notfallwaschungs anleitung "Handlungsstandard Katzenwäsche " p.s überstunden zuschläge verstehen sich von selbst genau wie sonn und feiertags zulagen ! Ausgleichszeitraum 84 Std oder Auszahlung mit 135 % !

pps mehrarbeit mache ich mir aber nicht .-))

A
Abakus

30.09.2007 um 18:45 Uhr

@peanuts "Und Beschlüsse können nur in einer ordnungsgemäß angesetzten Sitzung gefaßt werden." Du meinst damit hoffentlich nicht, dass ein ganzes Gremium entscheiden können muss!

Doch, das meine ich. Es sei denn, das Gremium hat den Betriebsausschuß mit der selbständigen Erledigung beauftragt.

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